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Leutpriester
Ein Leutpriester (übersetzt aus lat. plebanus; mhd. liut für lat. plebs) oder Pleban war ein Priester, der eine Stelle mit pfarrlichen Rechten (plebes, Pfarrkirche od. Pfründe) tatsächlich besetzte. Er konnte Pfarrer sein, die Seelsorge im Auftrag des Besitzers der Pfarrrechte ausführen oder den (amtsunfähigen) Pfarrer vertreten. Er war in der Regel Weltpriester, unterstand also im Gegensatz zu Klerikern, die einem Kloster oder einer Herrschaft dienten und von diesen abhängig waren, dem Ortsbischof.
Die Bezeichnung Pleban war seit dem 13. Jahrhundert im südwestlichen deutschen Sprachraum üblich, meist als Heteronym von Pfarrer. Sie ist in anderen Sprachen die Übersetzung für Pfarrer geworden (z. B. it. pievano, poln. pleban).
Seit dem 14. Jahrhundert wurden viele Großpfarreien aufgeteilt. Sie erhielten ihre eigenen (oft von der Dorfgemeinschaft finanzierten) Pfarrer. Dadurch verschwand der Begriff Leutpriester langsam aus dem Sprachgebrauch; er ist aber noch bis Anfang des 19. Jahrhunderts belegt.
Weblinks
- Deutsches Rechtswörterbuch online bei der Uni Heidelberg
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