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Lokaltermin
Mit dem Rechtsbegriff Lokaltermin oder auch Ortstermin wird ein Gerichtsverhandlungstermin bezeichnet, der außerhalb der eigentlichen Gerichtsstelle stattfindet, an der das Gericht gewöhnlich zu tagen pflegt (§ 219 ZPO). Anlass für einen solchen Lokaltermin ist meist die Einnahme des richterlichen Augenscheins eines bestimmten Ortes im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Seine Zulässigkeit ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. Das Gericht hat vereinfachte Möglichkeiten der Ablehnung dieser Art der Beweiserhebung, um ein prozesstaktisch motiviertes Zwingen des Gerichts zur Wahrnehmung solcher aufwändigen Termine außer Haus einschränken zu können.
Von einem Lokal- oder Ortstermin zu unterscheiden ist der Gerichtstag.
Weblinks
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