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Mährischer Ausgleich

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Mährischer Ausgleich ist die Sammelbezeichnung für vier 1905 beschlossene Landesgesetze, die in der Markgrafschaft Mähren eine Lösung der Nationalitätenprobleme zwischen Deutschen und Tschechen gewährleisten und somit einen österreichisch-tschechischen Ausgleich herbeiführen sollten.[1]

Böhmische (tschechische) und deutsche Wahlbezirke in der Wählerklasse der Landgemeinden nach dem mährischen Landesgesetz vom 27. November 1905

Das Schulausgleichsgesetz regelte, wie zuvor in Böhmen, dass Schulen der jeweiligen Nationalität jeweils Kinder der eigenen nationalen Zugehörigkeit aufnehmen sollten, sodass künftig tschechische Kinder nur noch auf tschechische und deutsche Kinder nur noch auf deutsche Schulen geschickt werden sollten.

Die Landesordnung und die Landtagswahlordnung wurde dahingehend geändert, dass im mährischen Landtag eine deutsche und eine tschechische Kurie eingeführt wurde. Für den gesamten Bereich der Landesverwaltung wurde ein deutsch-tschechischer Proporz festgelegt, die Zugehörigkeit der Wahlberechtigten für die Landtagswahlen zur deutschen oder tschechischen Volksgruppe wurde über nationale Kataster organisiert, wobei strittige Fälle im Rechtsweg geklärt werden konnten. Die zweite Landessprache sollte in jenen Gemeinden auch zur Anwendung kommen, wo sie von mehr als einem Fünftel der Bevölkerung gesprochen wurde.[1]

Im Kurialsystem waren die Tschechen aber ungeachtet des Ausgleichs nach wie vor stark benachteiligt. Auch die Beamtenstellen waren im Unterschied zu Böhmen hauptsächlich den Deutschen vorbehalten, obwohl diese nur rund ein Viertel der Bevölkerung Mährens ausmachten. Die Tschechen akzeptierten den Ausgleich, weil er ihre Position immerhin etwas verbesserte, betrachteten ihn allerdings nur als „Zwischenstufe“.[2]

Die Regelung hätte auch für die Lösung der Nationalitätenfrage im gesamten Österreich-Ungarn Vorbildwirkung haben können, doch setzten die Vertreter der jeweiligen Volksgruppen auf gesamtstaatlicher Ebene auf Konfrontation – die Deutschen und Ungarn, um ihre Vorrangstellung nicht einzubüßen, die Slawen, um eine vollständige Autonomie bzw. Unabhängigkeit durchzusetzen –, sodass insbesondere der cisleithanische Reichsrat seit 1907 arbeitsunfähig war.

Literatur

Weblinks

 Commons: Mährischer Ausgleich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147−174, hier S. 159.
  2. Jan Křen: Die Konfliktgemeinschaft. Tschechen und Deutsche. 1780–1918. Oldenbourg, München 1996, ISBN 3-486-56017-4, S. 232 und 263.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Mährischer Ausgleich aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.