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Markttransparenz

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Markttransparenz bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre die Verfügbarkeit von Informationen in und über einen Markt. Je mehr Informationen über einen Markt vorliegen, desto transparenter ist er.

Die perfekte oder vollkommene Markttransparenz ist eine der Annahmen für das theoretische Modell der vollkommenen Konkurrenz und zeichnet sich dadurch aus, dass alle Marktteilnehmer die vollständige Information über alle gehandelten Güter, deren Qualität, Preis und sonstige Konditionen (wie Ort, Lieferung) besitzen. In Deutschland wurde dieses Prinzip durch die Schaffung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt angewendet, um insbesondere Preise an Tankstellen vergleichen und ggf. vorhandene Preisstrategien der Mineralölkonzerne identifizieren zu können.

Begriffsgeschichte

Oskar Morgenstern hatte bereits 1935 in seinem Aufsatz Vollkommene Voraussicht und wirtschaftliches Gleichgewicht (Heft 6 der Zeitschrift für Nationalökonomie) nachgewiesen, dass bei vollkommener Kenntnis aller Marktparameter, also auch der Planungen und künftigen Handlungen aller Marktteilnehmer, logischerweise kein Markt funktionieren kann. Denn bei vollkommener Voraussicht müssten sich die Planungen und Handlungen eines Marktteilnehmers an der Kenntnis der Planungen und künftigen Handlungen aller anderen orientieren […] Da diese Bedingung für alle Marktteilnehmer gilt, müssten die Handlungen aller [bereits] determiniert sein, ehe sie determiniert sein können.[1] Ähnlich wie eine vollkommen glatte Fläche keine Fortbewegung mehr erlaubt, sondern zur Fortbewegung „unvollkommen glatt“ sein und Widerstand bieten muss, ist für das Funktionieren von Märkten immer die unvollkommene Kenntnis der Marktteilnehmer Voraussetzung. Praktisch kann es sich daher bei Markttransparenz immer nur um einen Grad der (objektiven) Marktübersichtlichkeit oder einen Grad der (subjektiven) Marktübersicht handeln.[2] Die Volkswirtschaftslehre hat in der Folgezeit der Bezeichnung „vollständige Markttransparenz“ den Vorzug vor "vollkommener Markttransparenz" gegeben.

Einer größeren Markttransparenz dienen unabhängige, der Öffentlichkeit zugängliche Berichte zur Qualität. Hierzu gehören im Gesundheits- und Pflegewesen beispielsweise die Qualitätsberichte von Krankenhäusern. Institutionen die diesem Zweck dienen sind beispielsweise die Bundesnetzagentur.

Ein hoher Grad an Markttransparenz kann zu Disintermediation, d. h. dem Wegfall von (Handels-)Intermediären führen. So wird häufig die gestiegene Markttransparenz durch die neuen Informationsmedien (Internet, Mobilfunk) als ein Grund für den wirtschaftlichen Niedergang vieler Groß- und Einzelhändler in einigen Marktsegmenten angesehen. Begriffsbereiche dafür sind Elektronischer Handel und Elektronische Beschaffung.

Einzelnachweise

  1. Hans-Otto Schenk: Marktwirtschaftlehre des Handels. Wiesbaden 1991, S. 221f., ISBN 3-409-13379-8
  2. Hans-Otto Schenk: Markttransparenz. In: Marketing Enzyklopädie, Band 2, München 1974, S. 825-833.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Markttransparenz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.