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Material (Begriffsklärung)
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Material ist
- in der Fertigungstechnik, was in einen Produktionsprozess oder -schritt eingeht, um Bestandteil des Produkts zu werden; siehe Material;
- ein Synonym für Werkstoff
- der Name einer Band; siehe Bill Laswell;
- eine optische Eigenschaft von Objekten in der 3D-Computergrafik; siehe Material (3D-Computergrafik);
- umgangssprachliche Bezeichnung für die Ressourcen von Ton-, Foto-, oder Filmaufnahmen;
- die Summe der Tauschwerte der Spielfiguren einer Partei im Schach (zum Beispiel „Materialvorteil“, „Materialverlust“); siehe Kraft (Schach);
Als Materialien bezeichnet man:
- in der Rechtswissenschaft die historischen Dokumente, aus denen sich die Motive des Gesetzgebers für den Erlass einer Rechtsnorm entnehmen lassen (Bundestagsdrucksachen, Plenarprotokolle).
Das Adjektiv material bzw. materiell
- wird darüber hinaus in der Philosophie bzw. in der Rechtswissenschaft mit der Bedeutung „inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend“ bzw. „das Inhaltliche einer Gegebenheit betreffend, betonend“ verwendet. Siehe auch bspw. Materiale Wertethik sowie Formeller und materieller Rechtsstaat, Materielles Recht.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |