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Mehrwegpfand
Das Mehrwegpfand ist eine Abgabe auf Flaschen und Gefäße, die wiederverwendet werden können. Am häufigsten wird es für Getränkeverpackungen erhoben. Im Gegensatz zum Einwegpfand, dessen Produkte nach der Rücknahme in ihre Grundbestandteile zerlegt und weiterverarbeitet werden, beispielsweise zu Kunststoffgranulat, erfolgt beim Mehrwegpfand der direkte Rücklauf in die Produktion. Flaschen und Gefäße werden chemisch gereinigt und dem Warenkreislauf erneut zugeführt.
Ein Erkennungsmerkmal für Mehrwegflaschen ist die Aufschrift "Mehrwegflasche" auf dem Etikett, das Symbol "Mehrweg - für die Umwelt" (siehe rechts), Aufschriften auf den Flaschen ("Leihflasche Deutscher Brunnen DPG", "VdF-Pfandflasche", "VdF Mehrweg Reusable / Reutilisable" "Mehrweg-Deposit", "Nur für Molkereierzeugnisse verwenden", "Pfandflasche Für Trinkmilch" oder "MWP") oder etwas matte Streifen oberhalb und unterhalb vom Etikett. An diesen Streifen oder an den Aufschriften kann eine Mehrwegflasche auch ohne Etikett erkannt werden.
Auch auf die CO2-Zylinder für Wasser-Sprudel-Geräte wird in Deutschland ein Mehrwegpfand erhoben.
Das Mehrwegsystem ist für die Umwelt schonender als das Einwegpfandsystem. Denn Glas-Pfandflaschen des Mehrwegsystems können bis zu 50 Mal, solche aus PET nur 25 Mal befüllt werden. Doch nicht nur das Klima wird hierbei geschont: auch Arbeitsplätze werden erhalten. Das zeigt auch die PwC-Studie „Mehrweg- und Recyclingsysteme für ausgewählte Getränkeverpackungen aus Nachhaltigkeitssicht.“[1]
Der Abfüller achtet beim Mehrwegpfand darauf, dass möglichst alle Flaschen unbeschädigt zurücklaufen. Denn nur so lohnt sich für ihn die Investition in die haltbaren Flaschen, die ein mehrfaches Befüllen zulassen.
Rechtliches
Das Mehrwegpfand ist nicht wie das Einwegpfand in der Verpackungsverordnung geregelt. Somit gibt es keine generelle Rücknahmeverpflichtung für Händler. Normalerweise werden Mehrwegflaschen aber problemlos überall dort zurückgenommen, wo sie – oder solche gleicher Form – angeboten werden. Anspruch auf Rückerstattung des Mehrwegpfandes hat der Kunde rechtlich allerdings nur in dem Geschäft, in dem das Getränk gekauft wurde.
Beträge
In Deutschland beträgt das Mehrwegpfand für Weinflaschen mit 1 Liter Inhalt 2, 3 oder 5 Cent.
Bierflaschen in 0,33 Liter, 0,5 Liter und ähnliche Größen haben 8 Cent Pfand. Auch Saftschorleflaschen mit 0,5 Liter Inhalt ohne Aufschrift (ohne Einprägung im Glas) haben meist 8 Cent Pfand.
Für Bierflaschen mit Bügel oder Schraubverschluss (Engel), große Bierflaschen mit über 0,5 Liter Inhalt (Desperados, Maisels and friends, u.a.), Mineralwasserflaschen, Fruchtsaftflaschen, Apfelweinflaschen, Bügelsaftflaschen, Milchflaschen, Joghurtgläser (500 Gramm und 250 Gramm Inhalt), PET-Mehrwegflaschen und Gastroflaschen (besondere Formen für die Gastronomie) wird ein Pfand in Höhe von 15 Cent erhoben. Für alle Mineralwasserflaschen, Heilwasserflaschen oder Fruchtsaftflaschen (auch PET) mit der Aufschrift "Deutscher Brunnen Leihflasche DGB", für Fruchtsaftflaschen mit der Aufschrift "VdF-Pfandflasche" oder "VdF Mehrweg Reusable / Reutilisable" oder "Mehrweg-Deposit", für Milchflaschen mit der Aufschrift "Nur für Molkereierzeugnisse verwenden" oder "Pfandflasche Für Trinkmilch" und für Joghurtgläser mit der Aufschrift "MWP" gibt es immer und überall wo diese Flaschen verkauft werden 15 Cent Pfand (Edeka, Famila oder Kaufland nimmt in der Regel all diese Flaschen).
Für Saftflaschen mit 0,2 Liter und 0,25 Liter Inhalt wird zum Teil (Granini, Schweppes, u.a.) ein Pfand von 10 Cent erhoben.
In Reformhäusern werden auf große Saftflaschen (Eden, Rabenhorst, Rotbäckchen) 20 Cent Pfand erhoben. Essigflaschen und Braunglasflaschen (Voelkl) mit 0,33 Liter Inhalt haben ebenfalls ein Pfand von 15 Cent.
Zum Teil werden auf Mehrwegflaschen auch ein Pfandsatz von 0,25 Euro erhoben (0,33 Liter Glas ChariTea, Lemonaid, 1,5 Liter Mehrweg-PET Adelholzener, 1 Liter Glas Hornberger Lebensquelle und Valvita).
Bügelflaschen von "Seezüngle" und "Fidelio" (beides Brauerei Härle, Leutkirch) mit 0,33 Liter in Weißglas/Braunglas haben ein Pfandsatz von 30 Cent.
Honiggläser (500 Gramm) mit der Aufschrift "Echter Deutscher Honig" (Deutscher Imkerbund) haben 50 Cent Pfand (manchmal 10 Cent Pfand). Diese Gläser können direkt bei Imkern abgegeben werden. Diese nahmen auch kleinere Honiggläser zurück. 5 Liter Flaschen von Gerolsteiner haben ebenfalls 50 Cent Pfand.
Für Rahmen (Kasten ohne Flaschen) beträgt das Pfand 1,50 Euro und für Halbkästen 0,75 Euro.
Adelholzener Halbkästen haben 1,50 Euro Pfand und ganze Kästen 3,00 Euro. Goldene Weinkisten für 6x1 Liter haben ein Pfand von 2,70 Euro.
Für Holzkästen gelten andere Pfandsätze (z.B. 4,60 Euro).
Bierfässer mit 6 Litern Inhalt für Perfect Draft haben ein Pfandsatz von 5,00 Euro (mit Kasten 6,50 Euro).
Bierfässer mit 12,5 Liter (Flensburger) gibt es 10 Euro Pfand.
Für Bierfässer mit 10 Liter (Kölsch), 11 Liter (Krombacher) und 15 Liter (Bitburger) 25 Euro Pfand.
Für Bierfässer mit 10 Liter und 20 Liter (Lammsbräu), 30 Liter oder 50 Liter wird ein Pfandsatz von 30 Euro, manchmal auch 25 Euro erhoben.
Das Pfand ist weder umsatzsteuerfrei, noch gilt es einheitlich als Brutto- oder Nettobetrag: Einzelhändler erheben das Pfand brutto, führen also daraus Umsatzsteuer ab, Großhändler dagegen erheben das Pfand netto, schlagen also Umsatzsteuer zusätzlich auf die genannten Beiträge auf. Das heißt, dass der Einzelhändler mehr Pfand an den Großhändler bezahlen mss und dieses mehrbezahlte Geld nur wieder zurückbekommt, wenn die Flaschen/Kisten wieder zurückgegeben werden.
Belgien/Niederlande
In Belgien und den Niederlanden werden auf Bierflaschen 10 Cent Pfand erhoben.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Mehrwegpfand aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |