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Missgunst
Missgunst bezeichnet das Verübeln der Stellung Anderer, sei es nun in materieller oder sonstiger Hinsicht. Vom Neid unterscheidet sich Missgunst in zwei Aspekten: Erstens muss die Person oder Gruppe nicht unbedingt besser gestellt sein, als derjenige, der ihr etwas missgönnt. Zweitens muss der Gegenstand (oder das Privileg, die Begabung etc.) von demjenigen, der der Person oder Gruppe diesen missgönnt, nicht unbedingt selbst erstrebt werden. In Extremfällen könnte der Missgönnende den Gegenstand auch beschädigen oder zerstören. Missgunst beinhaltet immer eine deutliche Destruktivität. Beim Neid ist das zumindest nicht immer so. So gibt es - anders als bei der Missgunst - auch konstruktiven Neid: zum Beispiel etwas (auch) erreichen zu wollen.
Siehe auch: Neid und die Abgrenzung zur Missgunst
Missgünstige Gefühle werden den Betreffenden gegenüber aufgrund ihrer allgemeinen Verpöntheit meist verborgen. Sollen sie trotzdem ausgelebt werden, werden zumeist Vorwände für die jeweilige Argumentations- und Handlungsweise herangezogen. In der Literatur hat dieser Vorgang zum Beispiel in die Novelle Der Weg zum Friedhof von Thomas Mann Eingang gefunden, in welcher der Protagonist das ordnungswidrige Befahren eines Kieswegs mit dem Fahrrad als Aufhänger nutzt, um seinem tiefersitzenden Groll gegen den Radfahrer Luft machen zu können.
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Missgunst aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |