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Musikalienhandel

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Der Musikalienhandel ist eine Einrichtung, um den gegenseitigen Nachdruck von Noten zu steuern und die verwickelten Fragen des musikalischen Verlagsrechts zu regeln sowie das im Musikalienhandel besonders häufig vorkommende geteilte Verlagseigentum (z. B. zwischen England, Frankreich und Deutschland) zu ordnen.

Die deutschen Musikalienhändler gründeten am 23. Mai 1829 (Zusatzartikel vom 12. Mai 1830) einen Verein mit dem Sitz in Leipzig, der 1876 reorganisiert wurde.

In Bezug auf den Geschäftsbetrieb: siehe Buchhandel.

Meyers Konversationslexikons logo.png Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist.

Literatur (Allgemein)

  • Lehrbuch des Musikalienhandels. Herausgegeben von Wilhelm Monke und Horst Riedel im Auftrage des Gesamtverbandes Deutscher Musikfachgeschäfte e.V. Musikhandel Verlagsgesellschaft mbH, Bonn, 1971 (Neufassung 1988).
  • Die allerwertesten Klassiker und Romantiker. Heiteres Nachschlagewerk für Notenkäufer, Notenverkäufer und solche, die es noch werden wollen. Zusammenstellung und Zeichnungen von Peter Pany. Doblinger, Wien und München, 1991. ISBN 3-900-695-15-6

Literatur (Musikalienhandlungen)

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