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Nachrichtendienst (Begriffsklärung)
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Nachrichtendienst steht für
- Geheimdienst, eine verdeckt operierende Behörde, siehe Nachrichtendienst
- Nachrichten- und Presseagentur
- einen Systemdienst unter Microsoft Windows zum Versenden kurzer Mitteilungen in Rechnernetzen, siehe Nachrichtendienst (Windows)
- den verbotenen Nachrichtendienst im schweizerischen Strafrecht (Art. 272-274 CH-StGB)
- die Zeitschrift des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, siehe Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Siehe auch:
Wiktionary: Nachrichtendienst – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |