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Psychiatrische Klinik
Eine psychiatrische Klinik, auch Nervenklinik oder Psychiatrie ist ein spezialisiertes Krankenhaus zur Behandlung psychischer Störungen und psychiatrischer Erkrankungen. Früher wurden Psychiatrische Kliniken als Nervenheilanstalt, Irrenanstalt und ab 1934 bis zum Ende der Zeit des Nationalsozialismus als „Heil- und Pflegeanstalt“ bezeichnet. Umgangssprachlich sind die abwertenden Begriffe Klapsmühle, Klapse, Irrenhaus, Irrenanstalt, Anstalt", in Österreich auch Narrenhaus oder Gugelhupf gebräuchlich.
Zu den Erkrankungen, die in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden, gehören Psychosen, schwere Depressionen mit Suizidalität, neurotische Störungen, Persönlichkeitsstörungen, affektive Störungsbilder, Störungen des Sozialverhaltens und Mischformen.
Im Bereich der Psychiatrie gibt es vollstationäre Einrichtungen der Bereiche Allgemeinpsychiatrie, Suchttherapie, Gerontopsychiatrie und forensische Psychiatrie mit jeweiligen offenen Therapiestationen, geschützten/geschlossenen Intensiv- oder Akutstationen (psychiatrische Notfallbehandlung bei Selbst- und Fremdgefährdung) und im forensischen Bereich mit Hochsicherheitsabteilungen (Maßregelvollzug psychisch kranker Straftäter), sowie Tageskliniken, psychiatrische Wohnheime und professionell betreute Wohngemeinschaften, psychiatrische Klinikambulanzen und vereinzelt auch den ambulanten psychiatrischen Pflegedienst.
Von psychiatrischen Kliniken abzugrenzen sind psychosomatische Kliniken, dieses sind in der Regel internistische Krankenhäuser, die psychische Störungen als Mitverursacher körperlicher Krankheiten behandeln.
Geschichte
Situation vor Gründung der Irrenhäuser
Jahrhundertelang waren die „Narren“ und „Tollen“ unter menschenunwürdigen Bedingungen im Zuchthaus, Arbeitshaus oder Tollhaus untergebracht und verwahrt worden. In ganz Europa herrschte in der Zeit von 1650 bis 1800 eine Epoche der „Ausgrenzung der Unvernunft“, also all jener, die sich den Forderungen des Zeitalters der Vernunft entzogen: Bettler, Vagabunden, Arbeitslose, politisch Auffällige, Dirnen, mit „Lustseuchen“ Behaftete, Depressive sowie geisteskranke und behinderte Menschen. Sie alle wurden ohne Unterschied zusammen mit Sträflingen in einen gemeinsamen Raum gesperrt. Wer außerhalb der Grenzen der Vernunft, der Arbeit und des Anstandes stand, wurde aus der normalen Gesellschaft verbannt.
Die Beaufsichtigung der „Irren“ geschah durch die „Irrenschließer“, die „Versorgung“ durch sogenannte „Zuchtmeister“ und durch Strafgefangene. Geisteskranke wurden früher häufig angekettet und mit Folterwerkzeugen gequält, weil man sie so „zur Vernunft bringen“ oder „von ihren Tollheiten heilen“ wollte. Von „Pflege“ konnte dabei gleichwohl keine Rede sein. Da Geisteskranke als unempfindlich gegenüber Hitze und Kälte, Hunger, Durst und Schmerzen galten, ließ man sie fast nackt, gab ihnen nur wenig zu essen und zu trinken. Häufig wurden die Geisteskranken gegen ein kleines Entgelt zur Schau gestellt, wie im Londoner Irrenhaus „Bedlam“ (eine Verballhornung des Wortes „Betlehem“).
Gründung der ersten Irrenhäuser
Die Einrichtung von Irrenhäusern und Irrenanstalten war unter diesem Gesichtspunkt ein Fortschritt – aus dem ausgegrenzten "Irren" wurde ein Kranker mit einem Rechtsanspruch auf ärztliche Hilfe. Als erstes Irrenhaus der Welt gilt der Narrenturm im Wiener AKH (1784). Maßstäbe setzte zu Beginn des 19. Jahrhunderts der Pariser Arzt Philippe Pinel. Er nahm den Geisteskranken die Ketten ab und führte sie an die frische Luft. Des Weiteren engagierte er sich für die Anerkennung der Psychiatrie als medizinisches Fachgebiet.
In Deutschland wurden wenig später ebenfalls Irrenhäuser und Irrenanstalten eingerichtet, zu einer Zeit, als der Begriff noch nicht seinen heutigen negativen Klang besaß und wo die deutschen Psychiater noch um die Anerkennung ihres Faches als eigenständige medizinische Disziplin kämpfen. Heutzutage gilt der Begriff „Irrenhaus“ oder „Irrenanstalt“ als abwertend und diskriminierend, er wird nur noch umgangssprachlich anstelle von Psychiatrischer Klinik verwendet. Im übertragenen Sinne steht der Begriff auch heute noch als Synonym für Chaos und organisierte Unvernunft: Das ist ja ein Irrenhaus oder Hier geht es ja zu wie im Irrenhaus. Dies gilt ähnlich für die Bezeichnung Klapsmühle.
Trägerschaft und Organisation
Die in Deutschland häufige organisatorische und räumliche Trennung von allgemeinen Krankenhäusern rührt neben den behandelten Krankheitsformen aus der historisch entstandenen unterschiedlichen Trägerschaft. Die psychiatrischen Kliniken werden von den Bundesländern finanziert, die allgemeinen Krankenhäuser von den Gemeinden. Mit der jeweiligen Trägerschaft hängen auch einige Begriffe zusammen, die zunächst nichts über die Therapiemöglichkeiten oder -formen aussagen: Landesklinik, Landeskrankenhaus, Bezirkskrankenhaus. Diese Begriffe zusammen mit der Ortsbezeichnung umreißen den Zuständigkeitsbereich/Einzugsbereich des jeweiligen Hauses, und umgekehrt wird damit die zuständige Gebietskörperschaft benannt, die dieses Haus unterhält. Die Begriffe wechseln geringfügig von Bundesland zu Bundesland.
Die psychiatrische Klinik als "totale Institution"
Das Leben eines Patienten in einer psychiatrischen Klinik (vor allem auf den "geschlossenen" Stationen) wird stark eingeschränkt; er unterliegt ganztägig der Aufsicht der Ärzte und des restlichen Klinikpersonals. Gemäß dem amerikanischen Soziologen Erving Goffman gehört die psychiatrische Klinik zur Gruppe der totalen Institutionen. Als andere totale Institutionen bezeichnet Goffman Gefängnisse, Kasernen, Internate, Klöster und Altenheime. Zitat Goffmann: Eine totale Institution lässt sich als Wohn- und Arbeitsstätte einer Vielzahl ähnlich gestellter Individuen definieren, die für längere Zeit von der übrigen Gesellschaft abgeschnitten sind und miteinander ein abgeschlossenes, formal reglementiertes Leben führen.
Siehe auch
Literatur
- Michel Foucault: Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft, Frankfurt am Main (Suhrkamp) 1993. ISBN 3-518-27639-5
- Reinhard Belling: Management psychiatrischer Kliniken : leistungsorientierte Vergütung und strategische Klinikführung, Stuttgart: Kohlhammer 2013, ISBN 978-3-17-021998-4.
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