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Normenkollision
Eine Normenkollision, auch Normenkonflikt, tritt in der Rechtswissenschaft auf, wenn auf einen Sachverhalt mehrere verschiedene Rechtsnormen anwendbar sind. Eine Normenkollision muss mit einer Kollisionsregel aufgelöst werden.[1] Danach ist eine Norm vorrangig und es ist zwischen dem Geltungsvorrang und dem Anwendungsvorrang zu unterscheiden. Dies beruht auf dem Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, nach der ein Rechtssatz nicht gleichzeitig wahr und falsch sein kann.[1]
Der Fall der Kollision von Rechtsnormen verschiedener Staaten auf dem Gebiet des Privatrechts wird durch das Internationale Privatrecht erfasst, das auch Kollisionsrecht genannt wird.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Röhl, Klaus F./Röhl, Hans Christian: Allgemeine Rechtslehre. Ein Lehrbuch. 3. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2008, ISBN 978-3-452-26001-7, S. 154, 156.
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