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Orla (Halacha)
Orla (hebr. "Vorhaut", "Unbeschnittenes") sind nach dem Religionsgesetz (Lev. 19,23) die Früchte eines Baumes in den ersten drei Jahren seiner Pflanzung, die zum Genuss (direkt oder indirekt) verboten sind.
Im 4. Jahr mussten sie, wie der zweite Zehnt (ma'asser scheni), nach Jerusalem gebracht und dort als heilig verzehrt werden.
Der Ramban begründet dieses Gesetz damit, dass der erste Ertrag der Bäume, wie alle Erstlingsfrüchte (bikkurim), geheiligt sein sollte, die Früchte in den ersten drei Jahren aber noch nicht würdig genug und erst im 4. Jahr dazu angemessen seien.
Das Orla-Gesetz hat auch ausserhalb von Eretz Jisrael Geltung, sogar dann, wenn die Obstbäume einem Nichtjuden gehören.
Orla bezeichnet auch den 10. Traktat der Mischnaordnung Seraim, der die Orla-Fragen im Detail thematisiert.
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