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Pate
Pate ist ein Ehrenamt in christlichen Kirchen. Der Taufpate bzw. die Taufpatin begleitet oder trägt den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentenspendung. Sein/ ihr Name wird im Kirchenbuch vermerkt. Das Wort Pate kommt vom lateinischen pater spiritualis bzw. patrinus, „Mit-Vater“ (genau wiedergegeben mit dem altdeutschen Wort „Gevatter“).
Katholische Kirche
In der katholischen Kirche soll, wann immer möglich, einem Täufling eine Person zur Seite gestellt werden, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll.[1] Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt. Ein Pate übernimmt bei der Kindstaufe die Mitverantwortung, dass das Kind den Glauben, auf den es getauft worden ist, erfahren und selbst leben kann. Das Kirchenrecht stellte die Patenschaft bis 1983 als eine „geistliche Verwandtschaft“ dar, die ein Ehehindernis bedeutete.[2]
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und der Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen einen oder zwei Paten, die geeignet und bereit sein müssen, diesen Dienst zu leisten.[3] In der Regel müssen Paten mindestens sechzehn Jahre alt sowie voll initiiert sein, ein glaubensgemäßes Leben führen und fähig sein, ihre Aufgaben als Paten wahrzunehmen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer kanonischen Strafe belegt sind.
Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit sein und selbst gefirmtes Kirchenmitglied der katholischen Kirche sein. [4] Evangelische oder andere Christen (auch Nicht-Christen) werden nach can. 874 § 2 des Codex Iuris Canonici (Kirchenrecht) nur als zusätzliche Taufzeugen eines katholischen Paten oder Patenpaares zugelassen. [5] Gemäß dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen (ausgeführt im "Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus vom 25. März 1993") kann wegen der engen Gemeinschaft, die zwischen der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen des Ostens besteht, ein Angehöriger z. B. der Griechisch-Orthodoxen Kirche als Pate bei der Taufe eines katholischen Kindes oder Erwachsenen fungieren, wenn gleichzeitig ein katholischer Taufpate (oder Taufpatin) vorhanden ist.
Evangelische Kirche
Die Paten vertreten gegenüber dem Täufling die christliche Gemeinde. Sie sollen für den Täufling beten, ihm in Notlagen beistehen und ihm helfen, ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi zu werden. Da die Konfirmation das bewusste Ja zur Taufe darstellt, endet das Patenamt formal mit der Konfirmation des Täuflings. Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden. Eine Taufe ist auch ohne Paten gültig, jedoch sollen bei Kindern (unter 14 Jahren) mindestens zwei Paten benannt werden. Bei der Taufe von Erwachsenen sind Paten nicht vorgesehen. Die Zahl der Paten war – abgesehen vom Adel – für ein Kind bis ins 20. Jahrhundert auf zwei bis drei beschränkt.
In der altreformierten Gemeinde übernimmt die Gemeinde die Funktion des Paten.
Wenn der Pate nicht der taufenden Gemeinde angehört, ist ein Patenschein erforderlich, der von der Gemeinde des Paten ausgestellt wird. Dieser beurkundet die Mitgliedschaft in der Gemeinde und das damit verbundene Recht, das Patenamt zu übernehmen. In vielen Gemeinden wird nach der Taufe ein Patenbrief überreicht. Dieser beurkundet die Beauftragung des Paten mit dem Patenamt.
Voraussetzungen
- Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit sein und soll selbst Mitglied einer christlichen Kirche sein. Dabei soll nach Möglichkeit mindestens einer der Taufpaten selber evangelisch sein.
- Evangelische Paten sollen konfirmiert sein.
- Das Patenamt kann weder zurückgenommen noch abgegeben werden, „erlischt [jedoch], wenn die Patin oder der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere bei einem Austritt aus der Kirche.“[6]
Aufgaben des Taufpaten
Die Taufpaten haben die Aufgabe, die menschliche und religiöse Entwicklung des Patenkindes zu begleiten und die Eltern moralisch und in allen Erziehungsfragen zu unterstützen. Dabei bürgt der Pate für den Glauben des Täuflings (ursprünglich des erwachsenen Katechumenen). In früheren Zeiten hatten die Taufpaten im Falle des frühen Todes der Eltern eine Fürsorgepflicht für das Kind. Dies wird auch heute noch manchmal gewünscht, aber das Patenamt an sich berechtigt nicht zur Übernahme der Vormundschaft; ggf. muss hier durch ein Testament vorgesorgt werden.
Heute sind diese Aufgaben in den Hintergrund getreten. Manchmal beschränkt sich die Taufpatenschaft auf das Beschenken bei festlichen Anlässen, wie zum Beispiel der Konfirmation oder Firmung. Viele Paten bemühen sich jedoch, eine persönliche Beziehung zu ihrem Patenkind zu erhalten und ihm ein Gesprächspartner zu bleiben. Besonders im katholischen Bereich haben sich einige Traditionen, wie beispielsweise der Palmstock, herausgebildet.
Säkulare Weiterentwicklungen
Da traditionell zwei wichtige Aufgaben der Paten darin bestehen, das Patenkind in seiner menschlichen Entwicklung zu begleiten und für dieses Kind im Falle des frühen Todes der Eltern zu sorgen, werden auch in nicht-christlichen Gemeinschaften oft Paten bestellt.
Dies ist in Deutschland bei freireligiösen Gemeinden (anlässlich der „Lebensweihe“) oder beim Humanistischen Verband (anlässlich der „Namensfeier“) fakultativ vorgesehen. Die Bedeutung einer solchen Patenschaft hängt dann von der Rolle ab, die die Paten gegenüber dem Kind tatsächlich einnehmen. Genau wie bei einer Taufpatenschaft können die Paten von der entsprechenden Weltanschauungsgemeinschaft im Stammbuch der Familie vermerkt werden.
Dialektale und altertümliche Bezeichnungen
Pate | Patin | Patenkind | Region |
---|---|---|---|
Petter oder Död | Dete oder Döde | Rhöner Platt | |
Dout | Dout | Doudlä | Unterfränkisch |
Bad | Badin | Unterfränkisch | |
Patte | Gurel | Siegerländer Platt | |
Pättche | Jüttche | Rheinland Pfalz, Eifel, Osteifel | |
Patt | Jott | Nordeifel | |
Patte | Godel | Nordhessen | |
Pätter oder Patt | Godel (dialekt. Gull, Gell) oder Gode (Goh) | Mittelhessen | |
Patt | Goh, Godi | im Westerwäldischen | |
Petter | Gode oder Döt, auch Gedel | im Hessischen und Kurpfälzischen | |
Päter oder Patt | Godi | Rheinland-Pfalz | |
Patt oder Paddi | Gôôd oder Gôdi | Saarland | |
Gevatter | Götchen (von regional Got) | Dot | süddeutscher Sprachraum |
Geddi/Gedde | Gedda auch Gedel | Teile Baden-Württembergs | |
Götti | Gotte | im Alemannischen | |
Götte | Gotta | auf vorarlbergisch | |
Götti | Gotta / Gotte / Gotti | Gottechind (Gottenkind) | Schweiz |
Döte (gesprochen Deede) oder Dodle |
Dote (gesprochen Doode) oder Doda (Dodi) |
im Schwäbischen | |
Ged | Gohn | Teile Oberbayerns | |
Göd | Godn | Teile Oberösterreichs | |
Ged | Goli | Gednkind | Teile Niederösterreichs |
Göd | Godl | Niederösterreich und Wien | |
Ged | Gedl | Burgenland | |
Téit / Get | Touta / Goti | Teile Nord- und Südtirols | |
Gettn | Gottn | Oberpinzgau | |
God | Godn | Salzburg und Tirol |
Weblinks
- "Bezugspersonen", Artikel über die Rolle des Paten und die Voraussetzungen auf katholisch.de
- "Das Amt der Taufpaten: Überlegungen zu seinem Verständnis und seiner Gestaltung", Eine Stellungnahme der Theologischen Kammer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (PDF; 103 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Codex Iuris Canonici 1983, c. 872
- ↑ Codex Iuris Canonici 1917, c. 1079
- ↑ Codex Iuris Canonici 1983, c. 873
- ↑ http://codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm Can. 874 § 1 3°
- ↑ http://codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm Can. 874 § 2
- ↑ Art. 16 Abs. 5 der Ordnung des Kirchlichen Lebens der Evangelische Kirche der Union
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