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Persona non grata
Der Ausdruck persona non grata (lat. „unerwünschte Person“; auch persona ingrata; ital.: persona non gradita) bezeichnet den Status eines Angehörigen des diplomatischen Dienstes, dessen Aufenthalt von der Regierung des Gastlandes nicht mehr geduldet wird. Das Gegenteil ist die persona grata beziehungsweise die persona gratissima.
Gebrauch in der Diplomatie
Diplomaten besitzen im Gastland diplomatische Immunität, auch wenn sie dort eine Straftat begehen. Dem Gastgeberland bleibt dann nur die Möglichkeit, den Diplomaten des Landes zu verweisen, indem es ihn zur persona non grata erklärt. In diesem Fall haben die Diplomaten das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Weitere häufige Gründe für einen „diplomatischen Rauswurf“ sind Spionageverdacht gegenüber einem Diplomaten oder auch Retourkutschen, wenn die eigenen Diplomaten zur persona non grata erklärt wurden. So haben z. B. die USA und die Sowjetunion oft auf Parität geachtet – wenn der eine Staat den Kulturattaché und zwei Mitarbeiter ausgewiesen hat, dann hat der andere Staat genauso viele Diplomaten in vergleichbarer Stellung des Landes verwiesen. Als neuerliches Beispiel dieser Praxis können die Ausweisungen der russischen Diplomaten aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Ausweisungen der britischen Diplomaten aus der Russischen Föderation, welche im Gegenzug dazu stattfanden, im Zusammenhang mit dem Mordfall Litwinenko angesehen werden.
Die Erklärung zur persona non grata betrifft mittelbar auch die Familien der ausgewiesenen Diplomaten, da deren Aufenthaltserlaubnis in der Regel vom diplomatischen Status abhängt.[1]
Gebrauch im Universitätsleben
Bis in die 1960er Jahre hinein bestand bei Habilitationsverfahren einiger deutscher Fakultäten der Usus, dass ihre erste Stufe ein Fakultätsbeschluss zu sein hatte, wonach der Habilitand der Fakultät willkommen sei (Persona-Grata-Beschluss); fiel er negativ aus, so konnte der Kandidat als persona ingrata dort die Habilitation nicht beantragen. Fakultätspolitisch konnte er auch ein Mittel sein, missliebige Kollegen an der Habilitation ihrer Schüler zu hindern.
Gebrauch in der Umgangssprache
Der Begriff wird umgangssprachlich in der Presse u. ä. auch auf beliebige Personen angewendet, die von der Gesellschaft bzw. den Medien ausgegrenzt werden, oder im persönlichen Bereich für Personen, die innerhalb des Freundeskreises/Clique gemieden werden bzw. unerwünscht sind.
Weblinks
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – Art. 9
- Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen – Art. 23 Erklärung zur persona non grata
Einzelnachweise
- ↑ Regierungspressekonferenz der deutschen Bundesregierung vom 13. April 2011, abgerufen 19. Mai 2011
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Persona non grata aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |