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Priesterrat

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Der Priesterrat ist ein Beratungsorgan des Bischofs in der römisch-katholischen Kirche. Er ist der „Senat des Bischofs“. Der Priesterrat ist nach dem Kirchenrecht für jede Diözese vorgeschrieben (Corpus Iuris Canonici, can. 495 – 502). Ihm gehören überwiegend von den Priestern gewählte Mitglieder, dann wegen ihrer Funktionen geborene Mitglieder und einige vom Diözesanbischof frei ernannte Priester an. Der Rat repräsentiert die kollegiale Gemeinschaft der Priester (Presbyterium) und unterstützt den Bischof bei der Leitung der Diözese. Vorsitzender des Priesterrates ist der Bischof. Der Priesterrat wählt einen Sprecher. Der Rat hat nur beratendes Stimmrecht. Der Bischof muss ihn aber bei allen Angelegenheiten von größerer Bedeutung anhören.

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