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Princeps

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für die ehemalige britische Automarke siehe Princeps (Automarke).

Princeps (laut Sextus Pompeius Festus von lateinisch primuscapio, ursprünglich mit der Bedeutung „(bei der Beuteverteilung) zuerst nehmend“, „in der Reihenfolge der Erste“)[1] ist allgemein „erster Bürger“ oder „erster unter Gleichen“ in der Gesellschaft der römischen Antike. Es war der offizielle Titel der römischen Kaiser während der Zeit des Prinzipats.

Etymologie

Etymologisch geht das Wort auf die Wurzel „pro“, die im indogermanischen Sprachgebrauch eher in einem räumlichen Verhältnis angesiedelt ist und oftmals für die Bildung der Ordnungszahl primus „der erste“ verwendet wurde. Dieses primus wurde mit der Wurzel *cap capio „nehmen“, wahrscheinlicher jedoch caput „Haupt“ verbunden.[2] Der princeps war demnach die Standesdefinition einer Person innerhalb der Gesellschaft und somit der Angesehenste oder Wichtigste innerhalb einer Gruppe von Menschen oder Anzahl an Gegenständen. Mit der Bezeichnung princepswurde eine leitende Stellung oder ein hoher Rang in Verbindung gebracht.

Dabei ist die Bedeutung jenen Worten recht ähnlich, welche die Vornehmsten und Einflussreichsten Personen innerhalb eines Staates bezeichnen:[3]

  • Primores sind jene, die diesen Stand entweder durch Geburt, Ansehen oder Vermögen erworben haben.
  • Principes sind jene, die diesen Stand durch ihre geistige Fähigkeit oder ihr Talent erworben oder sich durch besondere Tätigkeit unter den Primoribus hervorgetan haben.
  • Proceres bezeichnet den natürlichen Adelsstand gegenüber dem gemeinen Volk.
  • Princeps bezeichnet zudem den römischen Kaiser als Inhaber der höchsten Zivilgewalt, im Gegensatz zu Imperator (Inhaber der Militärgewalt), sowie den ersten, der etwas tut oder dessen Beispiel andere folgen.


Verwendung

Während der Römischen Republik konnten die Schriftsteller herausragende Männer aller Völker und Länder als princeps bezeichnen und es gab innerhalb Roms meist mehrere principes zur gleichen Zeit. Voraussetzung für die „Aufnahme“ unter die principes waren Leistungen für den Staat und Zugehörigkeit zur Nobilität, man erwartete Tapferkeit sowie Kenntnis der Gesetze, Einrichtungen (institutiones) und althergebrachten Traditionen.

In der Römischen Kaiserzeit wurde der Begriff auf den Kaiser, weiterhin auf andere Römer besonderen Rangs (principes viri) – dann meist mit einem Zusatz wie princeps civitatis – und auf Nichtrömer angewandt. Als princeps ohne weiteren Zusatz wurde jedoch allein der Kaiser angesprochen. Eine staatsrechtliche Einbindung des Begriffs existierte nicht, auch gehört der Begriff nicht der festen kaiserlichen Titulatur an und die Macht des kaiserlichen Princeps erwuchs ihm aus der Übertragung anderer Befugnisse, etwa der prokonsularischen Gewalt über die kaiserlichen Provinzen oder der tribunizischen Gewalt

Als Princeps ist der Kaiser zugleich Princeps senatus, der Erste im Senat, der im römischen Senat als primus inter pares fungierte und während einer Senatstagung als Erster seine Stimme abgab. Zur Designation eines potentiellen Nachfolgers des Kaisers verwendete man den Titel princeps iuventutis („Erster der adligen Jugend“), ein Begriff, der bereits während der Republik für die Adelsreiter und für führende junge Männer nichtrömischer Gemeinwesen benutzt wurde, ab der Kaiserzeit nur den kaiserlichen Prinzen zukam.

Ab etwa dem Mittelalter wird unter dem lateinischen Begriff Princeps im deutschen Sprachgebrauch der Adelstitel eines Fürsten mit dem Anspruch auf die Anrede „Durchlaucht“ oder „Erlaucht“ verstanden. Die deutsche Bezeichnung „Fürst“ ist wiederum sprachlich mit dem englischen Wort „the first“, also „der Erste“ verwandt.[4]

Literatur

Weblinks

Wiktionary: princeps – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Paulus Diaconus, Epitome aus De Verborum Significatu des Sextus Pompeius Festus 71, 2; 75, 4.
  2. L. Robert Lind: The Idea of the Republic and the Foundation of Roman Political Liberty. In: Carl Deroux (Hrsg.): Studies in Latin Literature and Roman History IV. (= Collection Latomus. Band 196). Brüssel 1986, S. 92
  3. Ludwig von Doederlein: Handbuch der Lateinsichen etymologie. Vogel, 1840, S. 179–180 (books.google.com).
  4. Fürst: Definition, Begriff und Erklärung. JuraForum.de, abgerufen am 17. Februar 2016.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Princeps aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.