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Promulgation

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Die Promulgation (lateinisch promulgare ‚öffentlich verkünden‘) eines Gesetzes bedeutet, dass dieses durch die erste öffentliche Verlesung in Kraft gesetzt wird.

Dieser Rechtsakt ist unmittelbar bindend. Zumeist wurde er dadurch unterstützt, dass die Einwohner der Gemeinden, in denen ein Gesetz in Kraft treten sollte, zum Anhören der Verlesung verpflichtet wurden; der umgangssprachliche Ausdruck „ein Gesetz austrommeln“ beschreibt diese Praxis.

Da Gesetze heute nur noch in Schriftform veröffentlicht werden, beispielsweise im deutschen oder österreichischem Bundesgesetzblatt, gibt es die Promulgation weltlicher Vorschriften nicht mehr. Sie wird jedoch weiterhin von der römisch-katholischen Kirche gepflegt, die Konstitutionen und Dekrete im Vatikan promulgiert,[1] zugleich erfolgt der amtlich verbindliche Abdruck im päpstlichen Amtsblatt, den Acta Apostolicae Sedis.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Codex Iuris Canonici / 1983. Canon 7. In: Codex Iuris Canonici online. Stefan Ihli, abgerufen am 19. April 2015.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Promulgation aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.