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quantum satis
Die Mengenangabe quantum satis (lateinisch für „so viel wie nötig“, „ausreichende Menge“), kurz qs oder Qs, wird hauptsächlich in der Pharmazie verwendet, aber auch im Lebensmittelrecht. Sie bedeutet, dass keine Höchstmenge vorgeschrieben ist.
Pharmazie
Bei Stoffen, die mit dieser Mengenangabe gekennzeichnet sind, handelt es sich immer um Hilfsstoffe, niemals um Wirkstoffe. Es wird die für die jeweilige Rezeptur minimal notwendige Menge eingesetzt. Sollte beispielsweise ein Stoff gelöst verarbeitet werden, gibt man nach und nach so viel Lösungsmittel hinzu, wie für eine vollständige Auflösung erforderlich ist.
Lebensmittelrecht
Die Abkürzung wird auch im Lebensmittelrecht als Mengenangabe für Lebensmittelzusatzstoffe verwendet, für die Höchstmenge nicht numerisch festgelegt ist. Dies gilt oft für Stoffe mit praktisch unbegrenzter Verträglichkeit (wie z. B. komplett verdauliche Stoffe).
Dabei bedeutet das quantum satis keineswegs „beliebig viel“. So ist dieses Höchstmaß etwa für die Europäische Union durch Verordnung definiert als Beschränkung der Verwendung eines Lebensmittelzusatzstoffes auf das, was
- gemäß der guten Herstellungspraxis erforderlich ist, um die gewünschte technische Wirkung zu erzielen, und
- die Verbraucher nicht irreführt.[1]
Darauf verweist die deutsche Zusatzstoff-Zulassungsverordnung,[2] die das bereits in ihrer Fassung von 1998[3] nahezu wortgleich so verstand.
Einzelnachweise
- ↑ Artikel 3 Abs. 2 h) der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008
- ↑ § 7 Abs. 2 ZZulV
- ↑ BGBl. 1998 I S. 230, 232
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Quantum satis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |