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Anwaltskanzlei
Als Anwaltskanzlei bezeichnet man die Büroräume und das Unternehmen oder den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer Rechtsanwälte.
Hintergründe
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Anwaltskanzlei sowohl für das Büro eines Einzelanwalts, als auch für die Büros mittlerer oder größerer Sozietäten und für deren Zweigstellen gebraucht.
In der Anwaltskanzlei schafft der Anwalt alle personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Ausübung seines Berufs. Was diese im Einzelnen sind, wird von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich gehandhabt. Gemeinsam ist allen Organisationsformen, dass der Rechtsanwalt für seine Mandanten über seine Kanzlei erreichbar ist und ihm bzw. den von ihm vertretenen Mandanten unter der Anschrift der Anwaltskanzlei Schriftstücke zugestellt werden können. In der Kanzlei wird er (im Regelfall) Besprechungen mit Mandanten durchführen und seine Akten bearbeiten.
Organisationsformen
Auch in der Rechtsanwaltschaft sind mittlerweile moderne Arbeitsorganisationsformen verbreitet. Aufgrund arbeitsteiligen Verhaltens und durch moderne Kommunikationsmittel ist deshalb längst nicht mehr davon auszugehen, dass jeder Anwalt täglich in den Räumlichkeiten seiner Kanzlei erreichbar bzw. tätig ist.
Folgende Organisationsformen einer Anwaltskanzlei sind denkbar:
- Einzelanwalt
- Bürogemeinschaft (nur Organisationsgemeinschaft, in Österreich auch "Regiegemeinschaft" genannt)
- Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Partnerschaftsgesellschaft, in Österreich bis 31. Dezember 2006 als Offene Erwerbsgesellschaft oder Kommanditerwerbsgesellschaft, auch unter der Bezeichnung "Partnerschaft" (ab 1. Januar 2007 entspricht das in Österreich den Rechtsformen Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft)
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) als eine Variante der Partnerschaftsgesellschaft
- Kapitalgesellschaft ((z. B. Anwalts-GmbH), in Deutschland relativ ungebräuchlich, in Österreich zunehmend anzutreffen)
- Internationale Kanzlei, z.B. in der Rechtsform einer Limited Liability Partnership (LLP) nach britischem/amerikanischem Recht.
Kanzleigröße
Die „Größe“ einer Kanzlei wird umgangssprachlich in der Regel nach der Anzahl ihrer Berufsträger bestimmt. Eine Bestimmung nach Umsatz ist in Deutschland faktisch kaum möglich, da nur Kapitalgesellschaften zur Veröffentlichung ihrer Umsätze gesetzlich verpflichtet sind. Diese Kanzleigröße wirkt sich jedoch nicht zwingend auf deren Umsatz oder die Arbeitsweise aus.
Die Bezeichnung "Großkanzlei" ist eine übliche aber nicht belegte Bezeichnung für Kanzleien mit zehn oder mehr Berufsträgern. Weder vom Statistischen Bundesamt noch von der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es Erhebungen über Anzahl und durchschnittliche Größe von Anwaltskanzleien. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Mehrheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland in Kanzleien mit weniger als zehn Berufsträgern ihren Beruf ausüben.
Siehe auch
Weblinks
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