Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Reichsbeamtengesetz

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Reichsbeamtengesetz (RBG) von 1873 war das erste Gesetz, das sich im Kaiserreich mit Rechten und Pflichten der Reichsbeamten (nicht mit denen der Beamten im Dienst der Bundesstaaten) befasste. Vorausgegangen waren gesetzgeberische Bemühungen im Norddeutschen Bund, die nicht zum Abschluss geführt worden waren. Das RBG ist insbesondere 1907 neu gefasst worden; 1937 wurde es durch das Deutsche Beamtengesetz (DBG) abgelöst.

Dem Entwurf des RBG hatte weitgehend preußisches Recht zugrundegelegen, das Recht des größten der Bundesstaaten. Im Laufe der Beratungen wurde das Konzept stark verändert, u. a. auch weil das RBG Vorbild für neue Regelungen der Landesgesetzgeber sein sollte.

Als von besonderer Bedeutung erwies sich das Fixieren des beamtenrechtlichen Verantwortungsprinzips im RBG, d. h. der Verantwortung von Reichsbeamten "für die Gesetzmäßigkeit" ihrer "amtlichen Handlungen" (§ 13), und die "Verpflichtung", das ihnen "übertragene Amt der Verfassung und den Gesetzen entsprechend gewissenhaft wahrzunnehmen" (§ 10).

Literatur

  • Hellmuth Günther: Zum Reichsbeamtengesetz, in: Die öffentliche Verwaltung 2007, S. 357–367.
  • Hans Hattenhauer: Geschichte des deutschen Beamtentums, 2. Aufl. 1993, S. 265 ff.

Weblinks

 Wikisource: Reichsbeamtengesetz – Quellen und Volltexte
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Reichsbeamtengesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.