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Reichsdeutsche
Reichsdeutsche war die zeitgenössische, umgangssprachliche Bezeichnung der deutschen Bewohner des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.
Sprachgebrauch während des Deutschen Reiches
Dieser Begriff kam mit der Reichsgründung 1871 („kleindeutsche Lösung”) in Gebrauch, als sich die Mehrheit der deutschen Fürstenstaaten, die etwa zwei Drittel des (damaligen) deutschen Sprachgebietes umfassten, zusammengeschlossen hatten.
Die Belange seiner Bewohner wurden auch mit dem Wort reichsdeutsch umschrieben, parallel zu der weiterhin geltenden Staatsbezeichnung als Preußen, Bayern, usw. Die im Reich wohnenden Deutschen blieben Staatsangehörige der einzelnen Bundesglieder wie etwa der Königreiche und Fürstentümer.
Erst 1913 wurde ein gemeinsames Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht im Deutschen Reich geschaffen. Dieses wurde 1935–1945 noch durch den Begriff des Reichsbürgers überlagert, was allerdings als nationalsozialistische Unrechtskategorie (er diente vor allem der Vorbereitung und Durchführung des Völkermordes an den Juden) bereits 1945 wieder eliminiert wurde.
Der Begriff „Reichsdeutsche” wurde insbesondere von der deutschsprachigen Bevölkerung verwendet, die nach der Reichsgründung 1871 die Staaten außerhalb des Reiches bewohnte (z. B. das Saargebiet 1920–1935), um so zwischen den Deutschen innerhalb und außerhalb des Reiches zu unterscheiden.
Während des Nationalsozialismus wurde das Kürzel RD verwendet.
Sprachgebrauch nach 1945
Nach Schaffung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik dauerte es naturgemäß noch einige Zeit und nachwachsender Generationen, bis „Reichsdeutsche”, „Reichsbürger“ und insgesamt die alten Bezeichnungen auch im allgemeinen Sprachgebrauch der Deutschen durch andere Begriffe ersetzt wurden. Diese wurden vor allem geprägt durch die Namen der neuformierten Staaten, d. h. der Neuorganisation Deutschlands 1949. Die Menschen der Bundesrepublik Deutschland wurden zu „Bundesbürgern” oder „Bundesdeutschen”; die Bewohner der DDR zu „DDR-Bürgern”.
Gegenwärtige „Reichsbürgerbewegung”
In jüngerer Zeit wird der Begriff auch als ironische Sammelbezeichnung für querulierende Eingabenverfasser verwendet, die mit der Behauptung, die auf deutschem Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Länder und die Bundesrepublik Deutschland sowie deren jeweilige Untergliederungen existierten nicht rechtswirksam, zumeist private Anliegen besonders im Führerschein- und Ordnungswidrigkeitenrecht verfolgen;[1] sie erkennen Behörden- und Gerichtsentscheidungen nicht an und produzieren auch, „ermächtigt“ durch „Reichskanzleien“ o. Ä., den Rechtsverkehr erheiternde bis behindernde „offizielle Dokumente“ (vgl. Reichsbürgerbewegung).
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. hierzu den Beitrag Das Nichtanerkennen der BRD genügt nicht, um Ungeeignetheit zum Führen eines KFZ anzunehmen, auf: anwalt.de, abgerufen am 11. Mai 2013.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Reichsdeutsche aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |