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Rembourskredit

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Der Rembourskredit ist ein Kredit im Außenhandelsgeschäft.

Dabei akzeptiert ein Kreditinstitut (die Remboursbank) eine Tratte des Exporteurs. Dieser erhält dadurch die Sicherheit einer Bank für die Bezahlung der Waren und kann so mit vergleichsweise geringem Risiko die Waren an den Importeur verschiffen.

Mit Übergabe vorher bestimmter Dokumente wird das Bankakzept erteilt. Die Sicherheit für die Zahlung ruht in dem Zug um Zug hereinzunehmenden Dokument (z. B. Verschiffungsdokument), das die Ware verkörpert und dem rechtmäßigen Erwerber einen legalen Zugriff oder Rückgriff auf die Substanz ermöglicht.

Die Remboursbank verpflichtet sich wechselrechtlich zur Einlösung der auf sie gezogenen und von ihr akzeptierten Tratte am Verfalltage. Der Akzeptnehmer, dessen Unterschrift selbst nirgends auf dem Wechsel steht, verpflichtet sich gegenüber der Bank auf Grund des Akzeptvertrages. Wenn alles gut geht, kommt die Remboursbank gar nicht in die Lage, eigene Mittel aufzuwenden, da der Akzeptnehmer gehalten ist, rechtzeitig die Mittel für die Deckung des Kredits anzuschaffen.

Siehe auch: Akzeptkredit

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rembourskredit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.