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Renitenz
Der Begriff Renitenz (renitent: widerspenstig) bedeutet Aufsässigkeit, Widerspenstigkeit. Funktional gesehen handelt es sich um einen polemischen Kampfbegriff. In der Pädagogik um eine Herabminderung der Aktivität eines Kindes oder Jugendlichen (bzw. Untergebenen oder Gefangenen) als falsch, nicht systemkonform oder abwegig zu bezeichnen.
Geschichte
Historisch wurde damit in der Zeit der Leibeigenschaft zumeist eine Verhaltensweise von Untergebenen gegenüber einer (weltlichen oder kirchlichen) Obrigkeit von Monarchie und Feudaladel benannt und als falsch denunziert. Ein bekanntes Beispiel ist die Renitente Kirche ungeänderter Augsburgischer Konfession in Hessen, die auch als Hessische Renitenz bzw. Renitente Kirche bekannt geworden ist.
Obrigkeit und Rechtswesen
In neuerer Zeit wird der Begriff zunehmend auch als Kampfbegriff gegen die Obrigkeit verwendet, wenn diese meint, sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben halten zu müssen. Bekanntestes Beispiel sind renitente Vollzugsbehörden (vgl. dazu Strafvollzug). Man kann jedoch auch von renitenten Gerichten sprechen, wenn diese sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten.
Literatur
- Wolfgang Lesting/Johannes Feest: Renitente Strafvollzugsbehörden. Eine rechtstatsächliche Untersuchung in rechtspolitischer Absicht. In: Zeitschrift für Rechtspolitik 1987, S. 390ff.
Weblinks
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