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Republik der Sieben Vereinigten Provinzen

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Republik der Vereinigten Niederlande, für das Königreich der Vereinigten Niederlande (1815 bis 1831/1839) oder das Königreich der Niederlande (bis heute) siehe jeweils das entsprechende Lemma.
Republik der Sieben Vereinigten Provinzen

Republiek der Zeven Verenigde Provinciën

Flagge der Republik der Niederlanden
Als Abgrenzung zur Prinsenvlag wurde das Orange durch Rot ersetzt. Ab 1795 wurde die heutige Flagge der Niederlande auch gesetzlich festgeschrieben.
Coat of arms of the republic of the united Netherlands (after 1665).svg
Wappen der Republik der Sieben Vereinigten Provinzen
Republiek der Zeven Verenigde Nederlanden.svg
Karte der Sieben Vereinigten Provinzen
Amtssprache Niederländisch
Hauptstadt Keine; de facto Den Haag

Die Republik der Sieben Vereinigten Provinzen, auch bekannt als Vereinigte Niederlande bzw. Republik der Vereinigten Niederlande (niederländisch Republiek der Zeven Verenigde Provinciën oder Verenigde Nederlanden) oder als Generalstaaten, war ein frühneuzeitliches Staatswesen auf dem Gebiet der nördlichen Niederlande und ein Vorläufer des heutigen niederländischen Staates. Die Republik der Sieben Vereinigten Provinzen ging 1581 aus der Rebellion der habsburgischen Niederlande gegen Philipp II. von Spanien hervor und erkämpfte sich im Achtzigjährigen Krieg (mit Pausen bis 1648) ihre vollständige Unabhängigkeit von den spanischen Habsburgern. Die Republik, eigentlich ein eher loses, wenn auch dauerhaftes, Bündnis von mehr oder weniger eigenständigen Kleinstaaten bestand als eine der wenigen und bekanntesten Republiken der Frühen Neuzeit bis zum Jahr 1795, als die alte Republik im Zuge des französischen Revolutionsexports durch die neue Batavische Republik ersetzt wurde.

Geschichte

Vorgeschichte

Die gesamten Siebzehn Provinzen der Burgundischen Niederlande, die neben den heutigen Niederlanden auch das heutige Belgien und Luxemburg umfassten, waren 1477 an das Haus Habsburg gefallen. Zum überwiegenden Teil gehörten sie dem Heiligen Römischen Reich an (formell bis 1648). Nach der Reformation kam es unter dem katholischen spanischen Monarchen Philipp II. (1556–1598) zu heftigen religiösen Spannungen und zu Zentralisierungsversuchen, die 1568 in den niederländischen Unabhängigkeitskrieg, den sogenannten Achtzigjährigen Krieg, mündeten, in dem die niederländischen Provinzen ihre örtlichen Privilegien gegen die vom spanischen Habsburgerkönig und dessen Statthaltern forcierten Übergriffe der Zentralgewalt zu verteidigen suchten.

Entstehung

Im Verlauf des Achtzigjährigen Krieges zwischen den Spaniern und den Niederländern kam es zur Spaltung der siebzehn Provinzen und zur Gründung der Utrechter Union im Jahr 1579, indem verschiedene nördliche Provinzen und Städte ein Defensivbündnis gegen Philipp II. schlossen. Im Jahr 1581 sagten sich die nördlichen Niederlande im Plakkaat van Verlatinghe offiziell vom spanischen Monarchen los und setzten diesen als ihren Souverän ab. Dies gilt als Geburtsstunde der Vereinigten Niederlande.

Obwohl die nördlichen Niederlande nun über keinen Monarchen mehr verfügten, bedeutete dies noch keine Vorentscheidung für die in der Frühen Neuzeit eher ungewöhnliche, wenn auch nicht unbekannte, republikanische Staatsform. Stattdessen suchten die Niederländer in der Folge nach einem neuen fürstlichen Souverän, der die Provinzen in ihrem Kampf gegen die Habsburger unterstützen, die Privilegien und hergebrachten Rechte der niederländischen Stände aber nicht einschränken sollte. Nacheinander wandten sich die Niederländer an François de Valois, den Bruder des französischen Königs Heinrich III., und an die englische Königin Elisabeth I. (die die Niederlande 1585/86 de facto zu einem Protektorat machte). Beide Allianzen scheiterten jedoch letztlich am Widerstand der holländischen Regentenoligarchie gegen die jeweiligen Zentralisierungsversuche. Erst dieses Scheitern bedeutete letztlich die Entscheidung für eine republikanische Staatsform und den Verzicht auf einen fürstlichen Souverän als Schutzherrn.

Obwohl die Republik der Sieben Vereinigten Provinzen spätestens nach dem Ende der englischen Protektoratszeit 1587 de facto unabhängig geworden war und in der Folgezeit einen eindrucksvollen Aufstieg zur ökonomischen, kulturellen und politischen Großmacht (vgl. Goldenes Zeitalter (Niederlande)) erlebte, blieb der völkerrechtliche Status der noch immer von Spanien beanspruchten Provinzen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts umstritten. Erst das Ende des Achtzigjährigen Krieges mit Spanien im Westfälischen Frieden 1648 brachte den Vereinigten Niederlanden die offizielle Anerkennung als unabhängiger souveräner Staat.

Konstitutionelle Gestalt und Entwicklung

Die Republik der Vereinigten Niederlande verfügte über keine geschriebene Verfassung. Stattdessen beruhte die äußerst komplexe verfassungsmäßige Gestalt des Staatswesens auf den Bestimmungen der eher als Defensivbündnis gedachten Utrechter Union von 1579 sowie hergebrachten Gewohnheitsrechten. Neben augenfälligen republikanischen Verfassungselementen (so enthielt sie keine Regelung bzgl. eines fürstlichen Souveräns) gab es dennoch auch dynastische, monarchische bzw. quasi-monarchische Elemente. Dazu gehört v. a. die Position des Statthalters, der mit militärischer Befehlsgewalt und Sonderrechten ausgestattet eine wichtige Rolle als Machtfaktor (v. a. in Kriegszeiten), aber auch als Identifikationsfigur mit integrativer Funktion für die gesamte Republik spielte.

Die Republik war kein Zentralstaat, sondern eine Konföderation von Provinzen, die sich jeweils als souverän verstanden und nur bestimmte Angelegenheiten – etwa die Landesverteidigung oder die Außenpolitik – gemeinsam auf Bundesebene entschieden. Höchstes gemeinsames Organ waren die Generalstaaten als Ständeversammlung, in die die einzelnen Provinzen Vertreter mit imperativem Mandat entsandten und die das Gemeinwesen nach außen hin repräsentierte. Die sieben Provinzen waren Holland, Zeeland, Groningen, Utrecht, Friesland, Gelderland und Overijssel. Diese existieren heute noch in fast gleicher Form als Teil des Königreiches der Niederlande. Daneben war auch die Provinz Drente, die immer noch im Schatten der anderen Provinzen steht, ein Teil dieses Bundes, jedoch ohne Stimmrecht in den Generalstaaten. Hinzu kam das gemeinsam verwaltete Gebiet der Generalitätslande, das im Laufe des Krieges gegen Spanien erobert wurde.

Wichtigste Provinz der Union war die Provinz Holland, die durch ihre wirtschaftliche Macht eine Hegemonialstellung einnahm und auch nach außen hin als entscheidende Kraft auftrat. Innerhalb Hollands und damit auch innerhalb des Gesamtstaates wiederum dominierte die kleine städtische Führungsschicht der Regenten, die das Erscheinungsbild der Niederlande als städtisch-dominierte Oligarchenherrschaft prägte. Das wichtigste Gegengewicht gegen diese Oligarchen-Elite stellte der Statthalter dar, der traditionell aus dem Haus Oranien stammte und über weite Strecken der Geschichte der Republik die Rolle eines Quasi-Monarchen spielte. Der ständige Konflikt zwischen der Person des Statthalters bzw. seinen Anhängern, den so genannten Orangisten, und den oligarchischen Regenten spiegelt sich v. a. in den Statthalterlosen Zeiten (1650–1672 und 1702–1747) wider, in denen die wichtigsten Provinzen Holland, Zeeland und Utrecht nach harten Machtkämpfen ganz auf einen Statthalter verzichteten. Erst nach der zweiten statthalterlosen Zeit wurde mit der orangistischen Restauration von 1747 und der Ernennung Wilhelms IV. von Oranien zum Statthalter aller Provinzen das Statthalteramt auch offiziell erblich.

Ende der Republik

Nach der orangistischen Restauration unter Wilhelm IV. und seinem seit 1751 als Statthalter amtierenden Nachfolger Wilhelm V. von Oranien regte sich im Verlauf der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts insbesondere in aufgeklärten Kreisen, die nach mehr „demokratischer“ Mitbestimmung verlangten, zunehmend Widerstand gegen die bestehenden Machtstrukturen. Dabei erwies sich das in die Jahre gekommene institutionelle Gefüge der Republik als unfähig und unwillig zu Reformen, die den Staat gegen den wachsenden revolutionären Druck hätten schützen können. Nach der gescheiterten demokratisch-„patriotischen“ Revolte gegen die Oranier von 1785 und der erneuten Restauration von 1787 kam es 1793 schließlich zur Kriegserklärung des revolutionären Frankreichs und 1794/95 zur Invasion französischer Truppen in den Niederlanden und zur Vertreibung der Oranier. In der Folge wurde die alte Republik als französischer Revolutionsexport durch Exilanten der 1780er Jahre gestürzt und durch die neue Batavische Republik ersetzt, die als französische Tochterrepublik und Einheitsstaat mit dem alten System brach und auch in den Niederlanden zahlreiche Neuerungen der Französischen Republik einführte. Die Batavische Republik bestand bis 1806, ehe sie durch das napoleonische Königreich Holland abgelöst wurde.

An die Tradition der alten Republik wurde im 1814/15 gebildeten Vereinigten Königreich der Niederlande insofern angeknüpft, als Wilhelm VI. von Oranien, der Sohn des letzten Erbstatthalters Wilhelm V., zum König der Niederlande erhoben wurde. Die Provinzen erhielten jedoch ihre einstige Machtstellung nicht zurück, und die Niederlande blieben bis heute eine Monarchie.

Provinzen

Die sieben Provinzen mit ihrer Fläche in geographischen Quadratmeilen und der Einwohnerzahl mit einem Stand 1795:[1][2][3]

Provinz Fläche QM Einwohner Zugehörend
Friesland 55 161.513 11 Städte, 336 Flecken und Dörfer
Gelderland 115 217.828 20 Städte, 2 Flecken
Groningen 40 114.555 3 Städte, 165 Dörfer
Holland 125 828.542 37 Städte, 3 Flecken, 400 Dörfer
Overijssel 112 135.060 16 Städte, 165 Dörfer
Utrecht 32 92.964 5 Städte, 65 Flecken und Dörfer
Zeeland 30 82.212 11 Städte, 110 Flecken und Dörfer

Hinzu kamen:

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Republic of the Seven United Netherlands – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Johann Adolph Friedrich Randel.: Statistische Übersicht der vornehmsten teutschen und sämmtlichen europäischen Staaten, 1786 s. 114 (Google Books)
  2. Albrecht Christoph Kayser: Hollands Staatsverfassung bis zu ihrer Umänderung durch die Franzosen im Jänner 1795, Hof: Grau 1795, Anhang I. (Landesbibliothek Münster)
  3. Carl von Rotteck: Allgemeine politische Annalen, Band 7, Cotta’sche Buchhandlung, 1831, S. 99 (Google Books)
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