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Revision (Bibliothekswesen)
Eine Revision in einer Bibliothek dient der Überprüfung (Inventur) des tatsächlichen Bibliotheksbestandes. Die Revision gehört zu den Aufgaben der Bibliotheksverwaltung. Im Rahmen der Revision können Verluste und Schäden festgestellt und die Aufstellung in Magazin, Freihandbereich und Lesesälen überprüft und verändert werden.
Durch eine Revision können beschädigte und benutzungs- und archivierungsgefährdete Medien erkannt und nötige Maßnahmen (prophylaktische oder therapeutische) eingeleitet werden, um einen höheren Grad der Beschädigung zu vermeiden. Zur Revision werden das Zugangsverzeichnis der Medien und der Standortkatalog oder die Signaturdatei benötigt. Dort werden die Ergebnisse (Verlust, beschädigt, vermisst oder der Benutzung zu entheben) eingetragen.
Bei der Revision gibt es wie bei anderen Formen der Inventur drei Arten: Gesamtrevision, Teilrevision und laufende Revision.
Quelle
- Gisela Ewert, Walther Umstätter: Lehrbuch der Bibliotheksverwaltung. Stuttgart 1997. S. 94–96.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Revision (Bibliothekswesen) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |