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Ring (Heraldik)
Ein Ring ist in der Heraldik eine gemeine Figur und ist eigentlich ohne Symbolkraft und somit im Wappen ein unbedeutendes Bild. Im Mittelalter galt er als Zeichen der bischöflichen Würde.[2]
Die Darstellung gleicht der Unterlegscheibe aus dem Maschinenbau. Alle heraldischen Farben sind möglich. Ist das Innere aber von anderer Farbe, ist es kein Ring, sondern eine gefüllte Ringelsdorgdurchbrochene Kugel oder Scheibe.
Die Anzahl wird in vielen Wappen auf drei beschränkt und dann zwei über eins (2:1) gestellt. Der Teil eines Rings wird Bogen blasoniert, sonst sagt man auch halber Ring.
Viele kleine Ringe sind zum Füllen der Schildfläche geeignet, also zum Bestreuen, auch zum Belegen oder Bestecken. Auch werden sie wie Kettenglieder ineinander verschlungen im Wappen gezeigt.
Möglich ist die Darstellung eines Schmuckringes. Diese Ringe werden gelegentlich durch eine Hand, besonders am ausgestreckten Arm (Stargarder Arm), der auch geharnischt sein kann, gehalten. Ist er mit einem Stein besetzt, so muss das beschrieben werden.
Ist ein gemeines Kreuz an den Enden seiner Arme mit Ringen besetzt, so ist es ein Ringkreuz.
"Ain Ring" in Ainring DE
ein Ring, Ringsberg DE
Ring (Gissigheim DE)
Vier Ringe (Dahlem (bei Bitburg) DE)
Armring (Basedow DE)
„Unten ein einfacher silberner Ring“ (Warnau DE)
am ausgestreckten Arm (Neustrelitz DE mit Stargarder Arm)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Wie kam es zum Gemeindewappen von Ringelsdorf-Niederabsdorf?
- ↑ Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ring (Heraldik) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |