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Sühnebefehl

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Mit dem Sühnebefehl (888/41) erließ Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel für das Oberkommando der Wehrmacht am 16. September 1941 die Weisung an die Truppe, für jeden aus dem Hinterhalt getöteten deutschen Soldaten 50 bis hundert Zivilpersonen hinzurichten.[1] Der Sühnebefehl führte zu Geiselnahmen unter der Zivilbevölkerung (speziell Kommunisten, Juden und Zigeunern) und war ein Element des Holocaust und des Porajmos.[2][3] Die auf diesen Befehl hin begangenen Geiselnahmen und Tötungen wurden im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, dem Prozess Generäle in Südosteuropa (Geiselmordprozess) und zahlreichen weiteren Gerichtsverfahren als Geiselnahmen und Massenmorde bewertet und geahndet.

Hintergrund

Auf dem zerklüfteten Gebiet des Balkan standen wegen des Überfalls auf die Sowjetunion in der 2. Jahreshälfte 1941 nur relativ kampfschwache Verbände der Achsenmächte und gleichzeitig verstärkte sich die Partisanentätigkeit, weil die Stillhaltestrategie des kommunistischen Untergrunds entfiel. Die Wehrmacht reagierte wie in Russland mit der Erschießung von Geiseln meist jüdischer Herkunft. Vor diesem Hintergrund forderte Hitler mit der Führerweisung Nr. 31a vom 16. September 1941 den Wehrmachtsbefehlshaber Südost Feldmarschall Wilhelm List auf, die Aufstandsbewegung im Südostraum mit schärfsten Mitteln niederzuschlagen.[1]

Serbien

Wehrmachtsoldaten führen Männer zur Exekution, Kragujevac, 21. Oktober 1941

Etwa zeitgleich versuchte Edmund Veesenmayer vom Auswärtigen Amt, Harald Turner der Chef der Militärverwaltung in Serbien und das für Judenfragen zuständige Reichssicherheitshauptamt die Deportation der männlichen serbischen Juden voranzutreiben. Als am 2. Oktober 1941 ein Hinterhalt in der Stadt Topola 22 Wehrmachtsangehörige das Leben kostete, entschied der deutsche Befehlshaber für Serbien General Franz Böhme 2100 meist jüdische Insassen des Konzentrationslagers in Šabac erschießen zu lassen. Anschließend verfolgte Böhme diesen Weg weiter und ließ alle Kommunisten und sämtliche Juden als Geiseln verhaften.[4] Es kam zu einer Verschränkung von verbrecherischer Besatzungspraxis der Geiselerschießung mit der rassistischen Vernichtungslogik, so dass Serbien Ende 1942 als judenfrei galt.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Wolfgang Benz,Barbara Distel: Der Ort des Terrors: Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Band 9, C.H. Beck 2009, ISBN 3406529607, S. 341 ff.
  2. Leon Poliakov und Josef Wulf: Das Dritte Reich und seine Diener - Dokumente, Verlags-GmbH Berlin-Grunewald, 1956, S. 350 ff.
  3. 3,0 3,1 Walter Manoschek: Gehst mit Juden erschießen?, erschienen in Vernichtungskrieg - Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Zweitausendeins, 1995, ISBN 3-86150-198-8, S. 39f.
  4. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Fischer Taschenbuch 1982, Band 2, ISBN 3-596-24417-X, S. 728 ff.
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