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Schiffsunfall

Aus Jewiki
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Havarierte Bohrinsel P-34 mit Hilfsschiffen vor der brasilianischen Küste (Oktober 2002)
Exxon Valdez drei Tage nachdem sie auf ein Riff aufgelaufen war (1989)
Andrea Doria mit Schlagseite nach der Kollision (1956), samt backbordseitigen Rettungsbooten

Ein Schiffsunfall (offiziell Seeunfall, umgangssprachlich auch Schiffsunglück) ist ein Schadensereignis im Wasser, an dem ein Schiff beteiligt ist.

Vorkommnisse, die man als Seeunfall einordnet, sind unter anderem Todesfälle, schwere Verletzungsfälle sowie Fälle von vermissten Personen an Bord oder im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes oder Fälle, in denen die Besatzung erheblich gefährdet wurde. Weitere Schiffsunfälle sind Schäden durch Grundberührung, Kollision, Feuer oder Explosion an Bord von Schiffen sowie durch Schlechtwetter. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff Seeunfall auch technische Vorfälle, die die sichere Schiffsführung erheblich gefährden, oder Fälle von Umweltgefährdung oder Verschmutzung. Bei stärkeren Grundberührung kann es beispielsweise zum Auslaufen von Bunkeröl aus den Bunkertanks kommen, die teilweise im Doppelboden unterhalb der Wasserlinie liegen. In besonders schweren Fällen kann es auch zu einem Auseinanderbrechen des Schiffes kommen, wie z. B. bei der Amoco Cadiz, die 1978 vor der Bretagne in einen schweren Sturm geriet, auf einen Felsen auflief und auseinanderbrach. Dabei liefen etwa 233.000 Tonnen Rohöl aus. Eine der weltweit schwersten Umweltkatastrophen war die Folge.

Bei allen schwerwiegenden Schiffsunfällen auf Schiffen, die die Flagge der Bundesrepublik Deutschland führen, sowie im Falle eines öffentlichen Interesses, wird nach dem Unfall eine Untersuchung durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung durchgeführt. Stellt das in diesem Verfahren beauftragte Seeamt in der darauf folgenden Verhandlung eine Verfehlung –  z. B. eine durch Alkoholeinfluss verursachte Havarie – fest, so kann z. B. das Patent der verantwortlichen Person durch das Seeamt eingezogen werden. Der Einzug des Befähigungszeugnisses kann dabei befristet sein – in schweren Fällen erfolgt der Einzug dauerhaft. Bei minderschweren Vergehen verhängt das Seeamt zumeist ein Bußgeld. Da das Seeamt keine weiteren strafrechtlichen und zivilrechtlichen Befugnisse hat, kann sich nach der Untersuchung durch das Seeamt noch ein gesonderter Prozess vor den einschlägigen Gerichten anschließen.

Bei Schiffsunfällen von internationaler Bedeutung bzw. Auswirkung kann auch der von der UNO eingerichtete Internationale Seegerichtshof (englisch International Tribunal for the Law of the Sea) zuständig werden, welcher am 18. Oktober 1996 seinen Dienst aufnahm und seitdem seinen Sitz in Hamburg hat.

Zur Aufklärung von Seeunfällen dienen unter anderem sogenannte Voyage Data Recorder, eine Blackbox für Schiffe.

Selten kommt es zu einem Schiffsunfall, indem ein Schiff und ein U-Boot zusammenstoßen. Zum Beispiel versenkte das US-U-Boot Greenville versehentlich beim Auftauchen das japanische Fischerei-Ausbildungsschiff Ehime Maru.

Siehe auch

Literatur

Vorlage:Navigationsleiste Schiffskatastrophen

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