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Schonwald

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Hinweisschild im Schönbuch

Als Schonwald bezeichnet man in Baden-Württemberg ein geschütztes Waldgebiet, in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist, aber gewissen Einschränkungen unterliegt. Der Begriff wird in anderen deutschsprachigen Regionen nicht oder bestenfalls umgangssprachlich verwendet.

Schonwald wird in § 32 des baden-württembergischen Waldgesetzes folgendermaßen definiert:[1]

„Schonwald ist ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Die Forstbehörde legt Pflegemaßnahmen mit Zustimmung des Waldbesitzers fest.“

Eine höhere Schutzstufe ist der auch außerhalb Baden-Württembergs bekannte Bannwald, der für Baden-Württemberg in § 32 des Waldgesetzes als „ein sich selbst überlassenes Waldreservat“ definiert wird.

Einzelnachweise

  1. Waldgesetz für Baden-Württemberg (PDF; 13 kB) bei der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Schonwald aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.