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Sicherheitskonzept

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Ein Sicherheitskonzept (Abkürzung SiKo) stellt im Allgemeinen eine Analyse möglicher Angriffs- und Schadenszenarien mit dem Ziel, ein definiertes Schutzniveau zu erreichen, dar. Unterschieden werden muss dabei die Sicherheit gegenüber böswilligen Angriffen (Security) und die Sicherheit gegenüber menschlichem und technischem Versagen (Safety).

Allen Sicherheitskonzepten gemeinsam ist die strukturierte Vorgehensweise:

  • Bestimmung des zu schützenden Objektes und der Schutzziele
  • Analyse der Bedrohungen / Schadenszenarien / Gefahren
  • Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und potentieller Schadensschwere sowie Ermittlung des Schadenserwartungswerts
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit/Schadenshöhe
  • Planung von Maßnahmen und Bereitstellung von Mitteln zur Schadensbekämpfung und -eindämmung, wenn das Risiko schlagend wird
  • Festlegung, Genehmigung und – falls nötig und möglich – versicherungstechnische Absicherung des akzeptablen Restrisikos

Auch ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept ist nicht in der Lage, das Restrisiko komplett auszuschließen. Aus diesem Grund hat ein Krisen- und Katastrophenmanagement meist das Ziel, die Folgen für Leben und Sachwerte so gut wie möglich zu minimieren. Dies gehört zu einem umfassenden Sicherheitskonzept.

Beispiele

  • Informationstechnologie, siehe Informationssicherheit und Datenschutzkonzept
  • Kernkraftwerke, siehe Reaktorsicherheit
  • Rettungskräfte (Anzahl und Material) bei Veranstaltungen, siehe auch Maurer-Schema
  • In Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen ist laut Versammlungsstättenverordnung vom Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Hierbei gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Versammlungsstättenregelungen oder sie beziehen sich auf die Musterversammlungsstättenverordnung 2005. Gemäß der Gesetzgebung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist jedoch ständig eine Risikoanalyse in Zusammenhang mit einem Sicherheitskonzept zu erstellen
  • In Versammlungsstätten hat zudem der Betreiber nach §43 MVStättV ein Sicherheitskonzept vorzulegen, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert
  • Automobilindustrie, siehe Verkehrssicherheit und Verkehrssicherungswesen
  • Personenschutz und Objektschutz
  • Gebäudeabsicherung und Gefahrenanalyse mithilfe des SERATE-Konzepts

Literatur

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sicherheitskonzept aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.