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Skipper
Als Skipper (von niederdeutsch Schipper / mittelniederdeutsch schipper, schiphere ‚Schiffsherr‘) bezeichnet man den verantwortlichen Boots- bzw. Schiffsführer in der Freizeitschifffahrt, umgangssprachlich auch in der Berufsschifffahrt. Der Skipper trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Schiff und Besatzung. Ein Skipper muss nicht zwangsläufig Eigner (Eigentümer) des Schiffes oder für diese Aufgabe angestellt sein; es reicht, dass sich die Besatzung auf einen Skipper einigt. Auch muss er das Schiff nicht selbst steuern. Vor Fahrtantritt muss allerdings festgelegt und im Logbuch dokumentiert werden, welche Person die Schiffsführung übernimmt. Ein Skipper muss im Besitz der jeweils für das Fahrtgebiet und den Bootstyp notwendigen Befähigungsnachweise wie Sportbootführerschein oder Sportschifferschein und Funkscheine sein.
Schiffe unter Deutscher Flagge
Hobby-Skipper
Auf Binnengewässern in Deutschland benötigt der Skipper oder Sportbootführer einen Sportbootführerschein Binnen, auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässern der sogenannten 3-Meilen-Zone einen Sportbootführerschein See, wenn die Motorleistung des Bootes 11,03 kW (15 PS) überschreitet. Der SBF Binnen gilt nur für nicht gewerblich genutzte Boote (eben Sportboote) bis zu einer Länge über alles (Lüa) bis 15,00 m, das heißt man darf ein Sportboot bis 14,99 m führen, aber eines von 15,00 m nicht mehr. Es können jedoch lokale Regelungen durch Gemeinden erlassen werden, die auch bei geringerer Motorisierung den Führerschein in dem Fahrtgebiet der Gemeinde verlangen bzw. umgekehrt können führerscheinfreie Fahrtgebiete erklärt werden. Der Skipper muss sich also immer vorher kundig machen, was im Fahrensgebiet verlangt und benötigt wird, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Fahren ohne den passenden Bootsführerschein zieht die gleichen Konsequenzen nach sich wie Fahren ohne Autoführerschein. Wenn ein Funkgerät an Bord ist, benötigt der Skipper das dafür nötige Zertifikat (UBI, SRC, LRC).
Ein Skippertraining ist eine zusätzliche und freiwillige Praxisausbildung für Schiffsführer von Segel- oder Motor-Sportbooten, die oft jedoch notwendig und manchmal geradezu unverzichtbar ist.
Gewerbliche Skipper
Der Begriff Skipper kann eine Berufsbezeichnung darstellen, wenn er sich auf die gewerbliche Steuerung von Wasserfahrzeugen bezieht. Gewerblich bedeutet hier, dass der Skipper für seine Tätigkeit ein Gehalt bzw. Honorar bekommt. Auch bezahlte Skipper von Charteryachten ohne Ausbildungsabsicht zählen zur gewerblichen Sportschifffahrt.
Gewerbliche Skipper auf Schiffen unter deutscher Flagge unterstehen immer dem Schutz des Seearbeitsgesetzes und müssen vom Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (früher: SeeBG) gemeldet und sozialversichert sein. Gewerbliche Skipper auf Sportbooten mussten bisher in Deutschland, bzw. auf Sportbooten unter deutscher Flagge weltweit, Inhaber des Sportseeschifferscheins (Fahrtgebiet weltweit bis 30 sm Abstand von der Küste) beziehungsweise des Sporthochseeschifferscheins (unbegrenztes Fahrtgebiet) für den entsprechenden Yachttyp sein. Seit kurzem reicht bis 12 sm der Sportküstenschifferschein.
Skipper auf Ausbildungsschiffen
Für gewerblich betriebene Ausbildungsschiffe, z. B. von Segel- oder Motorbootschulen und Vereinen, gilt gemäß SeeSpbootV obige Regelung, obwohl hier der wirtschaftliche Gewinn der Ausbildungsstätte oft im Vordergrund steht. Im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen und in Ausnahmefällen im Küstenbereich bis 3 sm benötigen Ausbildungsskipper wie Hobby-Skipper nur die für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen Pflichtführerscheine.
Schiffsführer auf gewerblich betriebenen Schiffen
Gewerblich ist ein Wasserfahrzeug, wenn es mit der Absicht eines wirtschaftlichen Gewinnes betrieben wird. Dies trifft insbesondere für Passagier-, Handels- und Fischereischiffe (Kauffahrteischiff) zu. Solche Schiffe dürfen nur von einem Inhaber eines seemännischen Patents geführt werden.
Weblinks
- Seite des Verbandes Deutscher Sportbootschulen
- Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
- Seemannsgesetz
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Skipper aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |