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Staatsmonopol
Staatsmonopol bedeutet, dass ein Staat oder eine andere Gebietskörperschaft als alleiniger Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung auftritt, es handelt sich also normalerweise um ein Anbieter-Monopol. Staatsmonopole sind meist gesetzlich geregelt, können aber auch entstehen, wenn andere Anbieter kein Interesse am Verkauf des Produktes haben oder nicht konkurrenzfähig wären.
Gründe für Staatsmonopole
- Staatsmonopole waren in historischer Zeit meist darauf gerichtet, die Einnahmen aus einem bestimmten (meist einträglichen) Wirtschaftszweig für den Staat bzw. für den/die Herrscher zu reservieren (siehe Regalien).
- Staatsmonopole können dazu dienen, den Handel mit problematischen Produkten zu regulieren (z. B. Suchtmittel wie Alkohol und Tabak, Glücksspiele und Sportwetten). In diesen Fällen wird von Kritikern oft eingewendet, dass es dadurch zu einer Interessenskollision kommt, weil der Staat einerseits Interesse an der Gesundheit der Bevölkerung haben sollte, andererseits aber Interesse am finanziellen Gewinn aus dem Monopol und damit am Verkauf dieser Produkte hat.
- Staatsmonopole für Infrastruktur und allgemeine Ressourcen, z. B. leitungsgebundene Versorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser) und ähnliche Fälle (z. B. Eisenbahn) werden teils damit begründet, dass ein freier Markt nicht zustande kommen könne, weil der Aufbau paralleler Strukturen durch mehrere Anbieter nicht sinnvoll sei (natürliches Monopol). Bei diesen Leistungen übernehme der Staat (oder eine Gebietskörperschaft, z. B. Bundesland, Stadt, Gemeinde) außerdem die Verantwortung für die Qualität und Versorgungssicherheit.
- In einigen Fällen werden Staatsmonopole auch mit dem Streben nach sozialer Gerechtigkeit begründet, beispielsweise im Fall einer staatlichen Krankenversicherung mit einkommensabhängigen Beiträgen oder bei Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen für sozial schwache Bevölkerungsgruppen. Auch ohne solche einkommensabhängige Komponenten könne eine vom Staat erbrachte kostenpflichtige Leistung einen sozialen Ausgleich bewirken, wenn diese Leistung für bestimmte Bevölkerungsgruppen sonst (d. h. zu Marktpreisen) überproportional teuer wäre (z. B. abgelegene Lage bei leitungsgebundenen Leistungen und beim öffentlichen Verkehr, Gesundheitszustand bei Versicherungsleistungen).
Staatsmonopole contra Privatisierung
Im Zuge der wirtschaftlichen Liberalisierung kommt es in den letzten Jahren zunehmend zur Aufgabe von Staatsmonopolen und der Privatisierung der zuvor vom Staat betriebenen Wirtschaftszweige oder zu Public Private Partnerships.
Kritiker der Staatsmonopole behaupten, dass Staatsmonopole ineffizient seien, weil der Staat unter keinem Konkurrenzdruck steht. Bemängelt werden weiter eine mangelnde Bereitschaft zu Innovationen und ein häufig schlechter Service.
Hingegen werden als Argumente für Staatsmonopole eine mögliche Verschlechterung der Qualität und Sicherheit in vielen Fällen der Privatisierung vorher staatlich erbrachter Leistungen angeführt (z. B. Eisenbahn und Wasserversorgung in Großbritannien, Stromversorgung in Kalifornien); außerdem liegt das Interesse privater Investoren nicht bei einer optimalen Versorgung der Kunden, sondern in der Erzielung von Gewinnen. Dem wird entgegengehalten, dass in einer Marktwirtschaft mit Konkurrenz jeder private Investor bemüht sein müsse, optimale Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Die angeführten Negativbeispiele seien Ausdruck von Politikversagen, weil es Aufgabe der Politik sei, dafür zu sorgen, dass sich ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern bilde. Weiters haben nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführte Unternehmen oftmals kein Interesse daran, ihre Leistungen flächendeckend anzubieten; dies stellt vor allem bei der Versorgung abgelegener Gebiete im ländlichen Raum ein Problem dar.
Weiter wird angeführt, dass in Demokratien Staatsmonopole im Gegensatz zu privatwirtschaftlich geführten Betrieben der demokratischen Kontrolle, also der Beurteilung durch die wahlberechtigte Bevölkerung unterliegen. Daher müssten die politischen Entscheidungsträger Interesse an einer preisgünstigen und bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung durch die Staatsmonopole haben. Der Wettbewerb unterschiedlicher politischer Gruppen ersetze also in gewissem Maße den wirtschaftlichen Wettbewerb am Markt. Andere verweisen auf die unmittelbare demokratische Kontrolle durch den Konsumenten, der bei freier Entscheidung das preisgünstigste und bestmögliche Produkt oder Dienstleistung auswählen kann. Außerdem zeige die Praxis, dass Staatsmonopole keineswegs die preisgünstigste und bestmögliche Versorgung der Bevölkerung bewirkten.
Um in privatisierten Bereichen, bei denen eine Konkurrenz verschiedener Anbieter nicht oder nur schwierig möglich ist (Marktversagen), Qualität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sowie zur Regulierung von Preisen in Fällen, wo kein Wettbewerb wirkt, werden z. B. sogenannte Regulierungsbehörden eingesetzt.
Literatur
- Peter Badura: Das Verwaltungsmonopol. Berlin, Duncker & Humblot, 1963.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Staatsmonopol aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |