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Standardrente
Die Standardrente (oft auch 'Eckrente' genannt) ist – gemäß (§ 154 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VI) – eine Regelaltersrente mit genau 45 Entgeltpunkten. Sie ist eine im Rentenrecht verwendete Rechengröße. Sie wird dazu verwendet, das Standardrentenniveau sowie den Nachhaltigkeitsfaktor zu berechnen.
Höhe der Standardrente
Stichtag | Standardrente | Standardrente (Ost) |
---|---|---|
30.06.1990 | 826,24 Euro | 240,31–307,80 Euro2) |
01.07.1990 | 852,33 Euro | 343,59 Euro |
01.01.1991 | 852,33 Euro | 395,23 Euro |
01.07.1991 | 895,25 Euro | 454,54 Euro |
01.01.1992 | 895,25 Euro | 507,60 Euro |
01.07.1992 | 919,54 Euro | 572,51 Euro |
01.01.1993 | 919,54 Euro | 607,41 Euro |
01.07.1993 | 955,05 Euro | 693,91 Euro |
01.01.1994 | 955,05 Euro | 719,15 Euro |
01.07.1994 | 987,46 Euro | 741,97 Euro |
01.01.1995 | 982,17 Euro | 758,55 Euro |
01.07.1995 | 988,15 Euro | 778,21 Euro |
01.01.1996 | 988,15 Euro | 812,27 Euro |
01.07.1996 | 992,72 Euro | 816,82 Euro |
01.07.1997 | 1.009,10 Euro | 859,36 Euro |
01.07.1998 | 1.012,47 Euro | 866,06 Euro |
01.07.1999 | 1.026,62 Euro | 890,22 Euro |
01.07.2000 | 1.032,79 Euro | 896,00 Euro |
01.07.2001 | 1.051,99 Euro | 915,86 Euro |
01.07.2002 | 1.072,35 Euro | 941,32 Euro |
01.07.2003 | 1.081,79 Euro | 950,97 Euro |
01.07.2004 | 1.071,79 Euro | 944,24 Euro |
01.07.2005 | 1.063,41 Euro | 936,87 Euro |
01.07.2006 | 1.066,35 Euro | 939,46 Euro |
01.07.2007 | 1.067,80 Euro | 940,37 Euro |
01.07.2008 | 1.077,02 Euro | 948,56 Euro |
01.07.2009 | 1.100,84 Euro | 976,59 Euro |
01.07.2010 | 1.102,67 Euro | 978,22 Euro |
01.07.2011 | 1.109,91 Euro | 984,65 Euro |
01.07.2012 | 1.134,15 Euro | 1.006,88 Euro |
01.07.2013 | 1.135,71 Euro | 1.038,85 Euro |
01.07.2014 | 1.154,68 Euro | 1.065,08 Euro |
01.07.2015* | 1.175,78 Euro | 1.088,83 Euro |
Hinweis: Die ermittelten DM-Beträge wurden mit dem amtl. festgelegten Umrechnungskurs 1 Euro = 1,95583 DM in Euro umgerechnet. | ||
1) nach Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags der Rentner zur KVdR und PVdR (ab 01/1995 bis 03/2004) * für 2015 geschätzt | ||
2) Je nach Zugangsjahr (1970: 470 Mark, 1990: 602 Mark). |
Gemäß der Rentenformel ergibt sich die Höhe einer Rente wie folgt:
Rente = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Rentenartfaktor * aktueller Rentenwert (EZRA)
Für eine Standardrente gilt dabei:
- der Zugangsfaktor ist 1,0 (da festgelegt als Regelaltersrente)
- die Anzahl an Entgeltpunkten ist 45 (so festgelegt)
- der Rentenartfaktor ist 1,0 (da festgelegt als Regelaltersrente)
- der aktuelle Rentenwert beträgt 28,14 Euro (für den Zeitraum 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014)
In die Rentenformel eingesetzt ergibt sich dann:
Standardrente = 1,0 * 45 Entgeltpunkte * 1,0 * 28,14 = 1.266,30 Euro
Die Höhe einer Standardrente liegt seit 1. Juli 2013 bei 1.266,30 Euro (brutto). Im ersten Halbjahr 2013 lag die Standardrente noch bei 1.263,15 Euro (brutto). Denn gemäß der Rentenanpassungsformel wird der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli jeden Jahres angepasst. Im Jahr 2013 stieg er um 0,25 Prozent von 28,07 auf 28,14 Euro[2]. Damit stieg die Eckrente von 1.263,15 Euro auf 1.266,30 Euro.
Für die neuen Bundesländer gilt gemäß § 255a SGB VI der aktuelle Rentenwert (Ost), welcher aktuell (seit 1. Juli 2013) bei 25,74 Euro liegt. Die sonstigen Werte in der Rentenformel sind identisch mit dem Beispiel oben (für Westdeutschland). Die Standardrente im Beitrittsgebiet (neue Bundesländer) liegt aktuell bei 1.158,30 Euro (brutto). Bis zum 1. Juli 2013 betrug der aktuelle Rentenwert (Ost) 24,92 Euro und die Standardrente (Ost) damit 1.121,40 Euro.
Die Höhe der Standardrente für ein ganzes Jahr (statt einem Stichtag) wird ermittelt, in dem die Höhe der Standardrente bis zum 30. Juni eines Jahres mit der Höhe der Standardrente ab 1. Juli desselben Jahres addiert und durch zwei geteilt wird. Dieser Wert wird zur Berechnung des Standardrentenniveaus sowie des Nachhaltigkeitsfaktors benötigt. Die durchschnittliche Jahres-Standardrente betrug für das Jahr 2011 exakt 1.230,075 Euro im Monat bzw. 14.760,90 im Jahr[3]. Die Nettostandardrente nach Sozialabgaben aber vor Steuern belief sich 2011 dann auf: 1.105,22 Euro (bei Kinderlosen aufgrund des um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitrags zur Pflegeversicherung auf: 1.102,15 Euro).
Eckrentner
Um die Standardrente zu veranschaulichen wird häufig die Bezeichnung Eckrentner benutzt. Eckrentner ist eine Person mit einer angenommenen modellhaften Erwerbsbiografie. Der Eckrentner bezieht eine Regelaltersrente und hat zuvor 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung jeweils in Höhe des Beitrags für ein Durchschnittsentgelt gezahlt. Sein versichertes Einkommen entsprach also stets dem Durchschnittsentgelt. Die Standardrente (auch Eckrente) ist also die Altersrente, auf die der Eckrentner aufgrund seiner Beitragsleistung einen Anspruch erworben hat.
Was die Standardrente / der Eckrentner nicht ist
- Dieser Eckrentner ist nicht der 'Durchschnittsrentner'. Die Durchschnittsrenten weichen aus vielfältigen Gründen (Schule, Studium, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, überdurchschnittliches Einkommen u.v.m) deutlich von der Eckrente ab. So beziehen viele eine Rente deutlich über der Eckrente: 2011 hatten rund 4 Mio. von 17 Mio. Versichertenrenten einen Zahlbetrag von über 1.100 Euro (entspricht etwa Netto-Standardrente 2011).[4]
- Die Standardrente ist nicht dahingehend zu verstehen, dass eine Person genau 45 Jahre arbeiten muss, um diese Rente zu erhalten. Bei überdurchschnittlichem Gehalt werden die 45 Entgeltpunkte in weniger als 45 Jahren erreicht – bei niedrigerem Gehalt erst in mehr Arbeitsjahren. Außerdem werden Entgeltpunkte nicht nur für Erwerbsarbeit, sondern beispielsweise auch für Zeiten der Kindererziehung, des Krankengeldbezugs oder Zeiten der Arbeitslosigkeit gut geschrieben. Entscheidend für die Standardrente ist allein, dass sie auf 45 Entgeltpunkten beruht.
Siehe auch
Weblinks
- Info zur Rentenanpassung 2013 von Ingo Schäfer, Arbeitnehmerkammer Bremen (abgerufen am 13. Mai 2013).
Einzelnachweise
- ↑ Quelle: Kenngrößen und Bemessungswerte (Datei im .xls-Format speichern), Tabellenblatt 3, Forschungsnetzwerk Alterssicherung, Berlin 2014, abgerufen am 18. Januar 2015
- ↑ Info zur Rentenanpassung 2013 von Ingo Schäfer, Arbeitnehmerkammer Bremen 2013, abgerufen am 15. Mai 2013
- ↑ Entwurf Rentenwertbestimmungsverordnung 2012 (PDF; 276 kB), Seite 13, Bundesregierung 2012, abgerufen am 15. Mai 2013
- ↑ Statistikband Rentenbestand am 31.12.2011, Tabelle 152.00 G, Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin 2012.
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