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Stiftungshochschule
Stiftungshochschulen bzw. Stiftungsuniversitäten sind Hochschulen bzw. Universitäten, die durch eine öffentlich-rechtliche oder eine private Stiftung getragen werden oder in der Rechtsform einer Stiftung organisiert sind.
Stiftungshochschulen in Deutschland
Geschichte
Bereits die mittelalterlichen Universitäten in Deutschland waren Stiftungsuniversitäten. Sie finanzierten sich über Stiftungsgüter und kaum aus dem Staatshaushalt. Im Jahr 1809 griff Wilhelm von Humboldt das Modell einer Stiftungsuniversität für die Errichtung der Berliner Universität auf. Nach Humboldts Universitätsidee sollten Forschung und Lehre von staatlichen Forderungen und Auflagen einengender Art freigehalten werden. Um die Unabhängigkeit vom Staat auch in ökonomischer Hinsicht zu gewährleisten, sollte die Berliner Universität unabhängig von Zuwendungen des Staates Preußen wirtschaften können. Humboldt schlug vor, der Universität hierzu Domänengüter (aus dem Eigentum der Kirche) zu übertragen. Aus deren Erträgen und aus Zustiftungen sollte sich die Universität finanzieren. Das Modell konnte sich jedoch nicht durchsetzen, so dass die Stiftungsuniversität in Berlin nicht realisiert wurde.
Mit der Errichtung von Handelshochschulen im Jahre 1898 traten bereits Vereine oder Kammern als Träger auf. Die erste deutsche Stiftungshochschule der Neuzeit wurde 1914 in Frankfurt am Main mit privaten Mitteln Frankfurter Bürger gegründet. Nachdem das Vermögen der Stiftungsuniversität Frankfurt nach dem Ersten Weltkrieg weitgehend ruiniert war, erfolgte die Finanzierung über einen Universitätsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und Preußen. 1953 übernahm das Land Hessen die finanzielle Verantwortung für die Universität, so dass aus der Stiftungsuniversität eine Landesuniversität wurde.
In der Folgezeit wurden mehrere Stiftungshochschulen gegründet, die von einer Stiftung öffentlichen Rechts, einer kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts oder einer Stiftung bürgerlichen Rechts getragen werden. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main wurde – anknüpfend an ihre Tradition als Stiftungsuniversität – im Jahr 2008 von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in eine öffentlich-rechtliche Stiftung umgewandelt.
Gründe für die Organisation als Stiftungshochschule
Als Argumente für die Organisation als Stiftungshochschule werden im Wesentlichen angeführt:
- Steuerliche Vorteile (insbesondere Absetzbarkeit von Zustiftungen)
bei öffentlich-rechtlichen Stiftungshochschulen auch
- Entstaatlichung und Stärkung der Hochschulautonomie
- Stärkere Verankerung der Universität in der Bürgergesellschaft
- Nutzen des positiv besetzten Begriffs der "Stiftung" für eine verstärkte Identifikation mit der Hochschule und eine erfolgreichere Akquise privaten Kapitals
bei privat-rechtlichen Stiftungshochschulen auch
- Verwirklichung einer größeren Staatsferne hinsichtlich organisatorischer und personalrechtlicher Regelungen
- Größere Realisierbarkeit von Innovationen in Struktur und Prozessen
- Keine Bindung mit ihren Standorten an ein einzelnes Bundesland
- Möglichkeit durch eigene Zugangsregelungen ihre Studenten auszuwählen und ihre Anzahl so begrenzen, dass optimale Betreuungsverhältnisse zu gewährleisten sind
- Möglichkeit insbesondere durch flexlble Lehrdeputate und geringere Gremienbelastungen den Hochschullehrern erweiterte Forschungsfreiräume zu bieten.
Derzeitige Stiftungshochschulen
Hochschulen in der Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts:
- Universität Göttingen (seit 2003, vorher in Trägerschaft des Landes Niedersachsen)
- Universität Hildesheim (seit 2003, vorher in Trägerschaft des Landes Niedersachsen)
- Leuphana Universität Lüneburg (seit 2003, vorher in Trägerschaft des Landes Niedersachsen)
- Hochschule Osnabrück (seit 2003, vorher in Trägerschaft des Landes Niedersachsen)
- Tierärztliche Hochschule Hannover (seit 2003, vorher in Trägerschaft des Landes Niedersachsen)
- Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder (seit 1. März 2008, vorher in Trägerschaft des Landes Brandenburg)
Hochschulen in der Trägerschaft einer kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts:
- Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
- Katholische Stiftungsfachhochschule München
Hochschulen in der Trägerschaft einer Stiftung bürgerlichen Rechts:
- Bucerius Law School, Hamburg
- Zeppelin Universität, Friedrichshafen
- Frankfurt School of Finance & Management
- WHU – Otto Beisheim School of Management, Vallendar
Hochschulen, die selbst in der Rechtsform einer Stiftung öffentlichen Rechts organisiert sind:
- Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (seit 2008, 1914 als Stiftungsuniversität gegründet, 1967–2007 in Trägerschaft des Landes Hessen)
Geplante Stiftungshochschulen
In einigen deutschen Bundesländern gibt es Bestrebungen, Hochschulen in Stiftungshochschulen umzuwandeln – wie zum Beispiel:
Überführung in Stiftung abgelehnt
- Universität Osnabrück (Senatsentscheidung Mai 2012)
Weblinks
- Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG), für die Rahmenbedingungen für Stiftungshochschulen in Niedersachsen siehe §55-§63
- Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur
- Studie Centrum für Hochschulentwicklung (PDF; 600 kB)
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Stiftungshochschule aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |