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Stoppschild

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Unterschiedliche Stoppschilder (links Australien, rechts Kanada)

Das Stoppschild, früher Haltschild (in Österreich und in der Schweiz auch Stopptafel), ist ein Verkehrszeichen, das die Vorfahrtsregelung an Straßenkreuzungen und -einmündungen vorgibt und dem Verkehrsteilnehmer vorschreibt, anzuhalten und Vorfahrt zu gewähren. Das achteckige Schild ist das einzige offizielle, international anerkannte Verkehrszeichen.[1] Die charakteristische Form kann vom Verkehrsteilnehmer ohne Kenntnis der jeweiligen Landessprache erfasst werden und ist auch dann noch erkennbar, wenn die Schildoberfläche verschmutzt, beschädigt oder mit Schnee bedeckt ist.

Geschichte

Gelbes Stoppschild in den Vereinigten Staaten

Das Aussehen und die Beschriftung war nicht von Anfang an einheitlich gestaltet. So wurden seit seiner erstmaligen Verwendung im Jahr 1915 in Detroit (USA) zunächst verschiedene Formen und Farben erprobt, wie etwa weiße Schilder mit schwarzer Schrift. Von 1924 bis 1954 wurden in den Vereinigten Staaten gelbe Stoppschilder mit schwarzer Schrift verwendet.[2] Die Beschriftung war ebenfalls unterschiedlich ausgeprägt und zum Teil ist sie es heute noch. Es hat sich zwar international die englische Bezeichnung STOP durchgesetzt, in südamerikanischen Ländern sind jedoch auch Beschriftungen mit PARE oder ALTO anzutreffen, im französischsprachigen Québec (Kanada) beinhaltet das Schild den Schriftzug ARRÊT. In der Türkei beinhalten die Stoppschilder den Schriftzug DUR. Zudem verwenden einige Länder die eigenen Schriftzeichen, manchmal auch eine zweisprachige Beschriftung oder ein Handzeichen.

In Deutschland wurde das Halt-Zeichen am 1. November 1938 eingeführt.[3] Zuvor war für diese Verkehrsregel kein eigenes Schild vorgesehen. Es bestand aus dem weiterentwickelten Bild 30 (Vorfahrt achten) der Straßenverkehrsordnung 1937, einem auf der Spitze stehenden Dreieck mit rotem Rand, das nun zusätzlich eine ultramarinblaue Innenfläche mit dem weißen Schriftzug HALT erhielt. Im Zuge internationaler Vereinheitlichung durch das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen[4] wurden verschiedene Stoppschildvarianten vorgeschlagen.[5] Am 8. November 1968 einigten sich zahlreiche Länder, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz, auf die Zeichen B2a und B2b als mögliche Darstellungsformen eines Stoppschildes. Viele Länder, Österreich und die Schweiz zählten ebenfalls dazu, wählten das Zeichen B2a aus. In Deutschland wurde zunächst noch das alte Zeichen verwendet. Mit der Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung am 1. März 1971 wurde dann das Zeichen B2a für verbindlich erklärt. Am 1. Mai 1971 schloss sich auch die Deutsche Demokratische Republik mit dem Zusatzabkommen zur Konvention über Verkehrszeichen dieser Regelung an.

Gesetzliche Regelungen

Sonderfall mit „zwei Linien“:
1. Ampel außer Betrieb
2. Haltlinie
3. Sichtlinie

Wie sich Verkehrsteilnehmer bei einem Stoppschild zu verhalten haben, ist in den Straßenverkehrsgesetzen und -verordnungen des jeweiligen Landes geregelt. In der Regel gilt, dass jedes Fahrzeug – auch die in einer Fahrzeugkolonne – an der Haltlinie anhalten muss. Sollte keine Haltlinie vorhanden sein, muss an einer Stelle angehalten werden, von der die anderen Straßen zu überblicken sind (sogenannte Sichtlinie). Nach dem Anhalten ist Vorfahrt zu gewähren.

Wie bei allen Vorfahrtszeichen gilt auch hier, dass Zeichen einer sich in Betrieb befindlichen Ampelanlage oder eines Verkehrspolizisten Vorrang vor dem Schild haben. Ferner wird bei Missachtung des Schildes ein entsprechendes Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben (in Deutschland „unbedingtes Haltgebot nicht befolgt“, 10 € ohne Gefährdung und Schädigung).

Ein Sonderfall ergibt sich, wenn sich die Haltlinie an einer ampelgeregelten Straßenkreuzung vor der sogenannten Sichtlinie befindet (Anordnung siehe nebenstehende Skizze) und die Ampelanlage außer Betrieb ist. Die deutsche Straßenverkehrsordnung lässt offen, ob in jedem Fall sowohl an der Haltlinie als auch an der Sichtlinie angehalten werden muss. Dieser Sonderfall wird im deutschen Verkehrsrecht nicht abschließend geklärt.[6] Da keine vollkommene Rechtssicherheit besteht, ob nun zweimal angehalten werden muss oder ob ein einmaliges Halten genügt, wird von Seiten der Rechtsexperten geraten, an beiden Linien anzuhalten.

Begründung:

Das Stop Schild steht an besonders gefährlichen Einmündungen oder Kreuzungen, an denen ein Erkennen und Einschätzen des vorfahrtberechtigten Verkehrs auf Grund der gefahrenen Geschwindigkeit und/oder unübersichtlichen Straßensituation ein Anhalten fordert, um die Zeit zu finden, die Situation ausreichend einzusehen um z.B. auch Distanz und Annäherungsgeschwindigkeit abschätzen zu können.

Es besteht die Anordnung: a) zu halten und primär b) ggf. die Vorfahrt zu gewähren

Ist nun die Haltlinie relativ weit vor der „Sichtlinie“, die bei einem tiefer gelegten Sportwagen sicher anders ist als vom hohen Sitz eines LKW, so würde bei einer „Nichtanhaltenpflicht“ an der (Sicht) Linie, an der man überhaupt erst den vorfahrtberechtigten Verkehrsraum einsehen kann, im Grunde ein Fahrverhalten vorliegen wie an einer „nur“ mit Vorfahrtgewährenzeichen ausgestatteter Situation. Damit ging der Sinn und der Vorteil des Haltens verloren, bei stillstehendem Fahrzeug die Zeit zu finden, die komplexe Situation in ihrer Gänze zu erfassen.

In den Vereinigten Staaten hat neben dem Stoppschild ein rotes Blinklicht über der Kreuzung, das flashing red light, dieselbe (zusätzliche) Bedeutung, wie eine Ampelanlage, die außer Betrieb ist. Wenn das Stoppschild mit einem Zusatzzeichen „3-WAY“, „4-WAY“ oder „ALL WAY“ versehen ist, hat nach dem Anhalten derjenige Verkehrsteilnehmer Vorfahrt, der zuerst zum Halt gekommen ist.

Nachfolgend sind die aktuell gültigen Stoppschilder in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt.

Haltschilder am Alsterpark in Hamburg

Lokal angeordnetes Haltschild zur Regelung des Fahrradverkehrs (2016)

Eine Besonderheit befindet sich im Alsterpark in Hamburg. Dort werden behördlicherseits Haltschilder verwendet, um bei den Zugängen für Fußgänger zum Parkgelände den kreuzenden regen Fahrradverkehr um die Außenalster zum Halten aufzufordern. Die Schilder besitzen die seit dem 1. März 1971 eingeführte achteckige Form. Statt dem seitdem verwendeten Wort Stop wird dort aber auf das von den älteren Haltschildern bekannte Wort Halt zurückgegriffen. Im Jahr 2016 wurde diese nicht in der StVO aufgeführte Variante mit dem Schriftzug Halt erneuert.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Colors Magazin: 1000 Signs. Taschen Verlag, Köln 2004, ISBN 3-8228-3135-2, S. 88.
  2. Manual of traffic signs – Were STOP signs ever yellow? Abgerufen am 22. Februar 2013.
  3. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1434.
  4. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr. Abgerufen am 22. Februar 2013.
  5. Beispiele des Wiener Protokolls zur Darstellung von Verkehrszeichen. Abgerufen am 22. Februar 2013.
  6. Wo muss man halten, wenn die Ampel außer Betrieb ist? Kommentar auf fahrtipps.de. Abgerufen am 22. Februar 2013.
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