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Suppeneinlage
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Als Suppeneinlagen bezeichnet man Bestandteile von Suppen und Eintöpfen, die nach dem Garprozess als Ergänzung und Aufwertung des Geschmacks und Nährwerts zugefügt werden. Grundsätzlich sind die Suppeneinlagen bereits verzehrfertig und werden nur noch mit dem Gericht erwärmt.
Prinzipiell unterscheidet man die Suppeneinlagen in folgenden drei Gruppen:
- Gemüse und Pilze
- Blumenkohl, Paprika, Spargel, Tomate
- Wurzelgemüse: Kartoffeln, Karotten, Sellerie, Lauch
- Pilze: Champignons, Trüffel
- Getreide und Backwaren
- Backerbsen, Biskuit und Profiteroles
- Croûtons und Scheiben von Weißbrot
- Eierkuchen wie Flädle (als Garnitur Céléstine genannt)
- Graupen und Grieß
- Reis und Teigwaren
Daneben werden Eierstich oder Wurst in verschiedenen Formen als Suppeneinlage verwendet.
Quellen
- Erhard Gorys: Das neue Küchenlexikon. Von Aachener Printen bis Zwischenrippenstück. 13. Auflage, dtv, München 2011, ISBN 978-3-423-36245-0.
- Friedel Dries: Prüfungsaufgaben für Köche. 8. Auflage, Pfanneberg, Giessen / Leipzig 1996, ISBN 3-8057-0374-0.
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