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Tierbefreiung
Unter Tierbefreiung versteht man entweder im übertragenen Sinne die Kritik der Tierbefreiungsbewegung an der Nutzung von Tieren oder im wörtlichen Sinne die Entwendung von Tieren aus Zuchtbetrieben, Legebatterien, Pelzfarmen oder Versuchslaboren oder. In derartigen Betrieben werden nach Meinung von Tierbefreiungsaktivisten Tiere ausgebeutet beziehungsweise unterstellte Grundrechte (Tierrechte) vorenthalten oder systematisch verletzt. Die befreiten Tiere werden anschließend in der Regel zu Gnadenhöfen [1] oder entsprechenden Privatpersonen gebracht oder im Fall von Wildtieren in der freien Natur ausgesetzt.
Während die Täter im Allgemeinen versuchen, unerkannt zu bleiben, werden sogenannte offene Tierbefreiungen unvermummt ausgeführt und mit Hilfe von Kameras dokumentiert. Mit dem gefilmten oder fotografierten Material soll mediale Aufmerksamkeit erreicht werden. Häufig werden offene Tierbefreiungen in Betrieben der Intensivhaltung veranstaltet, bei denen Verstöße gegen Tierschutzgesetze vorliegen.[2]
Einer der ersten Fälle einer publik gewordenen Tierbefreiung war die Entwendung zweier Delphine aus dem meeresbiologischen Institut der Universität von Hawaii durch die Studenten Kenneth W. Le Vasseur and Stephen C. Sipman im Jahr 1977. Nachdem die Täter die Delphine im pazifischen Ozean freigelassen hatten, beriefen sie in Honolulu eine Pressekonferenz ein, in der sie die Journalisten über ihr Vorgehen informierten. Für die amerikanische Justiz war die Tat Le Vasseurs und Sipmans ein Präzedenzfall. Beide wurden wegen Diebstahls verurteilt.[3] Der erste öffentlich diskutierte Präzedenzfall einer Tierbefreiung aus einer öffentlichen Forschungseinrichtung war die Kontroverse um die Affen von Silver Spring die 1981 in den USA begann und danach über Jahrzehnte politisch und juristisch polarisierte und den begleitenden Diskurs prägte. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde auch die Tierbefreiung des Bärenmakaken Britches, der im Jahr 1985 von Aktivisten der Animal Liberation Front (ALF) aus einem Versuchslabor der University of California in Riverside entfernt wurde.
Juristische Bewertung
Juristisch sind Tierbefreiungen (von Aktivisten wie etwa denen der Animal Liberation Front oder der PETA auch als direkte Aktion bezeichnet) im Allgemeinen eine Straftat. Tiere werden nach § 90a deutsches Bürgerliches Gesetzbuch im Allgemeinen wie Sachen behandelt. Tierbefreiungen können daher als Diebstähle im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch bestraft werden.[4][5], es sei denn, die Tiere werden unmittelbar in die Wildnis entlassen (ausgesetzt). Das Eindringen in fremde Ställe o.ä. gilt im Allgemeinen als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Werden dabei etwa Türen aufgebrochen, liegt zudem eine Sachbeschädigung vor (§ 303 StGB).
Kritik
Direkte Aktionen sind auch unter Tierrechtlern umstritten.[6] Die Tierschutzposition lehnt sie im Allgemeinen ganz ab.[7] Für Helmut F. Kaplan sind Tierbefreiungen moralisch legitim ("Sobald jemand irgendwelche Rechte hat, hat er automatisch das Recht, befreit zu werden, wenn ihm diese Rechte vorenthalten werden.").[6]
Ausgesetzte Tiere sind in freier Natur in den meisten Fällen nicht überlebensfähig. Sind sie es doch, können sie unter gewissen Voraussetzungen – wie am Beispiel des Europäischen Nerzes beobachtet – als Gefangenschaftsflüchtlinge Ökosysteme beeinflussen und andere Arten verdrängen.
Literatur
- Klaus Petrus: Tierrechtsbewegung - Geschichte, Theorie, Aktivismus. Unrast 2013, ISBN 978-3-89771-118-1
Einzelnachweise
- ↑ http://www.tierbefreier.de/tierbefreiung/49/befreite_tiere.html Aktionsbericht im Magazin "Tierbefreiung"
- ↑ Kevin Kroemmer: Actions Speak Louder – Direct Actions for Animal Liberation. In: Befreiung hört beim Menschen nicht auf! Perspektiven aus der Tierbefreiungsbewegung. Berlin 2005. S. 77-91.
- ↑ Gavan Daws: „Animal Liberation“ as a Crime: The Hawaii Dolphin Case. In: Harlan B. Miller und William H. Williams (Hrsg.): Ethics and Animals. Clifton, New Jersey 1983. S. 361-371.
- Dokumentation des Prozesses gegen Kenneth Le Vasseur
- ↑ OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Februar 2005, Az. 2 177/04 und OLG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 4. März 2005
- ↑ Tierschutzseite zur rechtlichen Situation in der Schweiz
- ↑ 6,0 6,1 Kaplan, Helmut F.: Tierbefreiungen – Kriminelle Akte oder konsequente Ethik? In: Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft Tierethik Heidelberg (Hrsg.): Tierrechte. Erlangen: Harald Fischer Verlag, 2007, S. 151.
- ↑ Militante Tierbefreier - Verteidigung der Zwerghasen, Angriff auf den Kapitalismus Der Spiegel vom 21. Oktober 2006.
Siehe auch
Weblinks
- Anti-Speziesismus und Tierbefreiung - ein Artikel auf tier-im-fokus.ch (TIF) von Tobias Sennhauser (2013).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Tierbefreiung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |