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Tierquälerei
Tierquälerei ist das Quälen, Misshandeln oder unnötige Töten von Tieren. Der Begriff bezeichnet damit zwei verschiedene Sachverhalte; zum einen die umgangssprachliche Benennung eines Straftatbestands, zum anderen ein psychologisches Phänomen.
Straftatbestand
Deutschland
Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Näheres regelt das Tierschutzgesetz.
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch) strafbar sein.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Österreich
Tierquälerei ist in Österreich gemäß § 222 StGB strafbar.[1] Das Strafmaß beträgt bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe.
Schweiz
Tierquälerei wird durch Art. 26 ff des schweizerischen Tierschutzgesetzes (TSchG) unter Strafe gestellt. Gemäß dem Kriminalistik- und Strafrechts-Professor Martin Killias gab es 1995 in der Schweiz 190 angezeigte Fälle von Tierqälerei, 2008 waren es dann bereits 712. Laut einer Umfrage von Killias unter Jugendlichen haben 17 % der Jungen und 8 % der Mädchen bereits ein Tier absichtlich gequält.
Psychoanalytische Deutung
In der Psychoanalyse wird Tierquälerei als Abwehrmechanismus in Form der sog. Verschiebung beschrieben: Phantasien und Impulse werden von einer Person, der sie ursprünglich gelten, auf eine andere verschoben, so dass die ursprünglich gemeinte Person unberührt bleibt (z. B. Aggression gegen eine tadelnde Autoritätsperson wird in Form von Beschimpfungen oder Tritten an einem Hund ausgelassen), oder ursprünglich vorhandene Zusammenhänge werden ausgeblendet und neue hergestellt.
Siehe auch
Weblinks
- Th. Bauer: Warnung vor der Thierquälerei. In Erzählungen und Bildern der Jugend gegeben, Lotzbeck, Nürnberg 1846
- Vollständiges Tierschutzgesetz
Einzelnachweise
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Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Tierquälerei aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |