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Tochtergesellschaft
Eine Tochtergesellschaft (auch: Tochterunternehmen) ist ein rechtlich eigenständiges, aber wirtschaftlich unselbstständiges Unternehmen, das von dem Mutterunternehmen (kurz: Mutter; auch: Muttergesellschaft) kontrolliert wird. Das Verhältnis zur Mutter wird oft über sogenannte Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge geregelt.
Definition
Der Begriff ist in der Richtlinie 90/435/EWG (Mutter-Tochter-Richtlinie) definiert. In Deutschland können nur Kapitalgesellschaften, Gesellschaften i.S.d. Richtlinie sein. Seit 1. Januar 2009 liegt eine Tochtergesellschaft vor, sobald von einer Muttergesellschaft 10 % ihrer Anteile gehalten werden.
Das Kapital der Tochtergesellschaft ist in der Regel mehrheitlich im Besitz der Muttergesellschaft. Handelt es sich bei der Tochtergesellschaft um eine Aktiengesellschaft, hält die Mutter in der Regel die Aktienmehrheit. Bei einer Tochter-GmbH hält die Muttergesellschaft entsprechend in der Regel die Mehrheit des Stammkapitals.
Im Gegensatz zu einem Joint Venture wird eine Tochtergesellschaft von der Muttergesellschaft gesteuert. Sind 100 % des Kapitals im Besitz der Muttergesellschaft, spricht man von einer hundertprozentigen Tochter.
Schwestergesellschaften sind Tochtergesellschaften, bei denen überwiegend die gleichen Unternehmen bzw. Gesellschafter maßgeblich beteiligt sind.
Gründung
Meist wird eine Tochtergesellschaft gegründet, wenn eine Sparte nicht (mehr) zum eigentlichen Kerngeschäft eines Unternehmens gehört. Durch die Ausgründung behält die Muttergesellschaft weiterhin die Kontrolle, wirtschaftliche Probleme der Tochter schlagen aber nicht auf die Mutter zurück. Auch werden Transaktionen zwischen der Tochter und der Mutter deutlicher erkennbar. Oft behält sich die Muttergesellschaft vor, die Mehrheit an der Tochter zu verkaufen, zum Beispiel um Risiken zu streuen.
Beim Kauf einer Tochtergesellschaft spricht man von Affiliation.
Beispiele
Vor einigen Jahren haben beispielsweise viele Großkonzerne in Deutschland ihre IT-Abteilungen in eigenständige Töchter ausgegliedert. Ein weiteres prominentes Beispiel ist die Gründung von Infineon durch Siemens. Hierbei sollten die stark schwankenden Umsätze und Gewinne im Halbleitermarkt vom Einzelergebnis der Mutter Siemens entkoppelt werden.
Ist der Mehrheitseigner einer Gesellschaft selbst keine Gesellschaft, spricht man nicht von einer Tochtergesellschaft. So ist die Deutsche Bahn AG keine Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland.
Schachtelgesellschaft
Ist eine Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit mindestens 10 % beteiligt, hält sie eine Schachtelbeteiligung.[1] Der Anteilswert an einer Schachtelgesellschaft unterliegt bei der Muttergesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht nochmals der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Schachtelprivileg). Damit wird vermieden, dass Kapital und Ertrag der Tochtergesellschaft doppelt besteuert wird.
Einzelnachweise
- ↑ Norbert Dautzenberg: Schachtelgesellschaft. In: Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 13. Mai 2014.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Tochtergesellschaft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |