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Totschlag
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Totschlag steht im Rahmen der Tötungsdelikte der jeweiligen Rechtsordnung für:
- Totschlag (Deutschland), ein vorsätzliches Tötungsdelikt ohne Mordmerkmale im Strafrecht Deutschlands
- Totschlag (Österreich), ein vorsätzliches Tötungsdelikt mit (gegenüber Mord) geringerer Strafandrohung im österreichischen Strafrecht
- Totschlag (Schweiz), ein vorsätzliches Tötungsdelikt mit (gegenüber vorsätzlicher Tötung) geringerer Strafandrohung im schweizerischen Strafrecht
Siehe auch:
Wiktionary: Totschlag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Mord
- Manslaughter (Begriffsklärung)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |