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Trickdiebstahl
Trickdiebstahl ist ein Diebstahl, bei dem die Wegnahme durch eine Täuschung verschleiert wird, d. h. die Wegnahme ist für den Betroffenen als solche nicht erkennbar. Der Dieb wird häufig als Trickbetrüger bezeichnet. Eine Art von Trickdiebstahl ist der Vorschussbetrug.
Strafrecht
Im deutschen Strafrecht ist die Straftat des Diebstahls von Betrug und Erpressung abzugrenzen. Die Tatbestände schließen sich gegenseitig aus (Exklusivitätsverhältnis). Bei täuschungsbedingter Sacherlangung kann es zu Abgrenzungsproblemen zwischen Diebstahl und Betrug kommen. Es ist dann der Gewahrsamswechsel von der Gewahrsamslockerung zu unterscheiden. Unter Gewahrsamslockerung versteht man die kurzfristige Überlassung einer Sache aufgrund einer Absprache unter Beibehaltung der räumlichen Nähe.[1] Jemand kann daher bei einer Tat im materiellen Sinne nur wegen Diebstahls oder Betrugs oder Erpressung bestraft werden.
Abgrenzung zu anderen Delikten
Kennzeichnend für einen Diebstahl ist die Wegnahme, d. h. der Bruch fremden Gewahrsams. Der Betrug stellt hingegen ein Selbstschädigungsdelikt dar, d. h. das Opfer gibt eine Sache freiwillig heraus, weil es getäuscht wurde (z. B. über den Wert einer Gegenleistung). Das Opfer verfügt bewusst über einen Gegenstand (Vermögensverfügung). Bei der Erpressung wird die Weggabe durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel erzwungen.
Abgrenzungsfälle
Ein Beispiel für Trickdiebstahl ist das Vortäuschen einer Beschlagnahme (die nur durch entsprechend berechtigte Amtsträger erfolgen kann). Das Opfer lässt den Gewahrsamsübergang geschehen, da es glaubt, dazu verpflichtet zu sein. Diese Fallgruppe wird jedoch kontrovers in der Rechtswissenschaft diskutiert.
Ein weiteres Beispiel ist die Benutzung von anderen Personen als sog. mittelbarer Täter, die nicht wissen, dass eine Sache, die sie überreichen/übergeben/herausholen sollen, nicht dem Täter gehört, z. B. wenn sich jemand von einem Ahnungslosen einen Ball reichen lässt, der angeblich über den Zaun geflogen ist, in Wirklichkeit aber dem Eigentümer des Grundstücks gehört.
Methoden
Der Trickdieb wendet verschiedene Methoden an, um das Opfer abzulenken, zu täuschen oder in die Irre zu führen, um den Gewahrsam zu brechen. Dies kann u. a. durch
- Vortäuschung einer Notlage mit Appell an die Hilfsbereitschaft,
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten der Wohnung und
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung
erfolgen.[2] Da häufig Senioren von Trickdiebstählen, insbesondere dem sog. Enkeltrick, betroffen sind, versucht die Polizei verschiedene Präventionsmaßnahmen durch Initiativen und Beratung.[3]
Einzelnachweise
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Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Trickdiebstahl aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |