Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
UN-Ausschuss gegen Folter
Der UN-Ausschuss gegen Folter (englisch Committee Against Torture, CAT) ist ein UN-Vertragsorgan, das die Einhaltung der Bestimmungen der UN-Antifolterkonvention überwacht. Er wurde am 1. Januar 1988 ins Leben gerufen, sechs Monate nachdem die Konvention in Kraft getreten ist.
Aufgabenbereich
Mitgliedstaaten, also jene Länder, die die Konvention ratifiziert haben, sind dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht einzureichen, in dem sie darstellen, welche Maßnahmen sie zur Einhaltung der Konvention ergriffen haben. Der Ausschuss prüft diese Berichte dann und kann dazu Stellung nehmen bzw. auch Vorschläge allgemeiner Natur machen. Darüber hinaus ist die Einführung eines präventiven Besuchssystems vorgesehen.
Mitglieder
Der Ausschuss, der sich üblicherweise zweimal jährlich für mehrere Wochen in Genf trifft, besteht aus zehn unabhängigen Mitgliedern. Die aktuelle Zusammensetzung des Ausschusses:
Name | Land | Bis am[1] |
---|---|---|
Fr. Essadia BELMIR | Marokko | 31.12.17 |
Hr. Alessio BRUNI | Italien | 31.12.17 |
Fr. Felice GAER | Vereinigte Staaten | 31.12.19 |
Hr. Abdelwahab HANI | Tunesien | 31.12.19 |
Hr. Claude HELLER ROUASSANT | Mexiko | 31.12.19 |
Hr. Jens MODVIG | Dänemark | 31.12.17 |
Fr. Sapana PRADHAN-MALLA | Nepal | 31.12.17 |
Fr. Ana RACU | Moldawien | 31.12.19 |
Hr. Sébastien TOUZE | Frankreich | 31.12.19 |
Hr. Kening ZHANG | Volksrepublik China | 31.12.17 |
Gemäß Artikel 17 der UN-Antifolterkonvention hat jeder Mitgliedstaat das Recht, eigene Mitglieder zu nominieren. Vier Monate vor der jeweiligen Wahl erhalten sie vom Generalsekretär der Vereinten Nationen dazu die Einladung und haben drei Monate Zeit, geeignete Experten auszuwählen. Einen Monat vor der Wahl bereitet der Generalsekretär eine alphabetische Liste der Nominierten mitsamt einem Lebenslauf vor und übermittelt diese an alle Mitgliedstaaten zur Information.
Jeweils fünf neue Mitglieder werden bei den alle zwei Jahre stattfindenden geheimen Wahlen bestimmt, wobei ein Anwesenheitsquorum von zwei Drittel der Mitgliedstaaten notwendig ist. Jene fünf Nominierten, die die höchsten Stimmanzahlen erreichen, werden in den Ausschuss gewählt, in dem auch die jeweils zwei Jahre zuvor gewählten fünf Mitglieder sitzen. Insgesamt vier Jahre dauert eine Mitgliedschaft im Ausschuss, man kann allerdings wieder nominiert werden. Tritt ein Mitglied vorzeitig aus, stirbt oder ist aus anderen Gründen an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann jenes Land, dass ihn nominiert hat, ein anderes Mitglied für die restliche Laufzeit bestimmen, muss dabei allerdings eine Mehrheit der restlichen Mitgliedsländer von diesem überzeugen. Diese wird als gegeben angesehen, wenn weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten innerhalb einer 6-Wochen-Frist nach Bekanntgabe durch den Generalsekretär Protest eingelegt haben.
Beschwerdeverfahren
Die bei der UNO eingereichten Beschwerden werden zuerst vom Sekretariat des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) geprüft. Dann wird die Beschwerde entweders abgelehnt oder an den Ausschuss weitergeleitet, wo die Beschwerde registriert und zur Stellungnahme an den betreffenden Staat weitergeleitet wird. Woraufhin der betreffenden Staat seinerseits die Einrede der Unzulässigkeit einbringen kann. [2]
Staaten | Hängige | unzulässige | eingestellte | Verstoß | Kein Verstoß | Registriert |
---|---|---|---|---|---|---|
Deutschland | 1 | 0 | 0 | 1 | 1 | 3 |
Liechtenstein | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Österreich | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Schweiz | 22 | 8 | 65 | 16 | 57 | 168 |
Total 66 Staaten | 158 | 70 | 197 | 107 | 165 | 697 |
Die Zahlen sind ohne die bereits vom Sekretariat des UN-Hochkommissars für Menschen-rechte (OHCHR) abgelehnten Beschwerden. Die einzelnen Entscheide können auch in der Datenbank der UNO abgerufen werden.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Mitglieder des Ausschusses. Abgerufen am 8. Mai 2017.
- ↑ Handbuch die Individualbeschwerde (sinngemäß)
- ↑ Statistik des Ausschusses. Abgerufen am 8. Juni 2017.
- ↑ CAT Jurisprudence
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel UN-Ausschuss gegen Folter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |