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UN-Ausschuss gegen Folter

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Der UN-Ausschuss gegen Folter (englisch Committee Against Torture, CAT) ist ein UN-Vertragsorgan, das die Einhaltung der Bestimmungen der UN-Antifolterkonvention überwacht. Er wurde am 1. Januar 1988 ins Leben gerufen, sechs Monate nachdem die Konvention in Kraft getreten ist.

Aufgabenbereich

Mitgliedstaaten, also jene Länder, die die Konvention ratifiziert haben, sind dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht einzureichen, in dem sie darstellen, welche Maßnahmen sie zur Einhaltung der Konvention ergriffen haben. Der Ausschuss prüft diese Berichte dann und kann dazu Stellung nehmen bzw. auch Vorschläge allgemeiner Natur machen. Darüber hinaus ist die Einführung eines präventiven Besuchssystems vorgesehen.

Mitglieder

Der Ausschuss, der sich üblicherweise zweimal jährlich für mehrere Wochen in Genf trifft, besteht aus zehn unabhängigen Mitgliedern. Die aktuelle Zusammensetzung des Ausschusses:

Name Land Bis am[1]
Fr. Essadia BELMIR MarokkoMarokko Marokko 31.12.17
Hr. Alessio BRUNI ItalienItalien Italien 31.12.17
Fr. Felice GAER Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Vereinigte Staaten 31.12.19
Hr. Abdelwahab HANI TunesienTunesien Tunesien 31.12.19
Hr. Claude HELLER ROUASSANT MexikoMexiko Mexiko 31.12.19
Hr. Jens MODVIG DanemarkDänemark Dänemark 31.12.17
Fr. Sapana PRADHAN-MALLA NepalNepal Nepal 31.12.17
Fr. Ana RACU MoldawienMoldawien Moldawien 31.12.19
Hr. Sébastien TOUZE FrankreichFrankreich Frankreich 31.12.19
Hr. Kening ZHANG China VolksrepublikVolksrepublik China Volksrepublik China 31.12.17

Gemäß Artikel 17 der UN-Antifolterkonvention hat jeder Mitgliedstaat das Recht, eigene Mitglieder zu nominieren. Vier Monate vor der jeweiligen Wahl erhalten sie vom Generalsekretär der Vereinten Nationen dazu die Einladung und haben drei Monate Zeit, geeignete Experten auszuwählen. Einen Monat vor der Wahl bereitet der Generalsekretär eine alphabetische Liste der Nominierten mitsamt einem Lebenslauf vor und übermittelt diese an alle Mitgliedstaaten zur Information.

Jeweils fünf neue Mitglieder werden bei den alle zwei Jahre stattfindenden geheimen Wahlen bestimmt, wobei ein Anwesenheitsquorum von zwei Drittel der Mitgliedstaaten notwendig ist. Jene fünf Nominierten, die die höchsten Stimmanzahlen erreichen, werden in den Ausschuss gewählt, in dem auch die jeweils zwei Jahre zuvor gewählten fünf Mitglieder sitzen. Insgesamt vier Jahre dauert eine Mitgliedschaft im Ausschuss, man kann allerdings wieder nominiert werden. Tritt ein Mitglied vorzeitig aus, stirbt oder ist aus anderen Gründen an der Ausübung seines Amtes verhindert, kann jenes Land, dass ihn nominiert hat, ein anderes Mitglied für die restliche Laufzeit bestimmen, muss dabei allerdings eine Mehrheit der restlichen Mitgliedsländer von diesem überzeugen. Diese wird als gegeben angesehen, wenn weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten innerhalb einer 6-Wochen-Frist nach Bekanntgabe durch den Generalsekretär Protest eingelegt haben.

Beschwerdeverfahren

Die bei der UNO eingereichten Beschwerden werden zuerst vom Sekretariat des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) geprüft. Dann wird die Beschwerde entweders abgelehnt oder an den Ausschuss weitergeleitet, wo die Beschwerde registriert und zur Stellungnahme an den betreffenden Staat weitergeleitet wird. Woraufhin der betreffenden Staat seinerseits die Einrede der Unzulässigkeit einbringen kann. [2]

Entscheide des CAT - Ausschuss[3]
Staaten Hängige unzulässige eingestellte Verstoß Kein Verstoß Registriert
DeutschlandDeutschland Deutschland 1 0 0 1 1 3
LiechtensteinLiechtenstein Liechtenstein 0 0 0 0 0 0
OsterreichÖsterreich Österreich 0 1 1 1 1 4
SchweizSchweiz Schweiz 22 8 65 16 57 168
Total 66 Staaten 158 70 197 107 165 697

Die Zahlen sind ohne die bereits vom Sekretariat des UN-Hochkommissars für Menschen-rechte (OHCHR) abgelehnten Beschwerden. Die einzelnen Entscheide können auch in der Datenbank der UNO abgerufen werden.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel UN-Ausschuss gegen Folter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.