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Upskirt

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Upskirt bei Sportbekleidung (Marija Scharapowa, French Open 2009)

Upskirt ist der Ausdruck für die Perspektive, bei der einem Menschen unter den Rock (englisch skirt) geblickt wird oder geblickt werden kann. Upskirting beschreibt den Blick oder eine Bildaufnahme unter einen Rock. Interesse an der Upskirt-Perspektive ist kulturell tradiert und wird unterschiedlich bewertet. Eine Bildaufnahme ohne Einwilligung ist in vielen Ländern strafrechtlich relevant, etwa im Sinne einer sexuellen Belästigung. Upskirt-Bilder oder -Videos dienen oft voyeuristischem Interesse. Den Upskirt zu ermöglichen kann exhibitionistisch oder ästhetisch motiviert sein; allerdings ist etwa im Sport ein Upskirt oft praktischen Umständen geschuldet.

Geschichte

The Happy Accidents of the Swing, Jean-Honoré Fragonard, 1767
Bild von Thomas Rowlandson

Bereits 1767 veröffentlichte der Maler Jean-Honoré Fragonard sein Roccoco-Meisterwerk Die Schaukel (L’Escarpolette). Im Bild genießt ein junger Mann den Blick auf die Beine einer schaukelnden Frau, deren eigentlich langer Rock durch ihre Bewegung Bein zeigt.

Marilyn Monroe am Set von Das verflixte 7. Jahr, 1954

Marilyn Monroes berühmtes Flying-Skirt-Foto spielt ebenfalls mit der Upskirt-Perspektive.

Ein 2003 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichter Artikel „Die nackte Unwahrheit“ von Christoph Schultheis setzt sich mit dem Phänomen unwillentlicher Upskirt in der Öffentlichkeit auseinander, nachdem in verschiedenen deutschen Medien reißerisch von „Handy-Spannern“ berichtet wurde. Nach seinen Recherchen lagen allerdings auch Monate nach dem „Sommer der heimlichen Schnappschüsse“, wie ihn Ulrich Meyer von Sat. 1 betitelte, keine Anzeigen im gesamten Raum Frankfurt am Main, München und Paderborn vor. Das Thema habe eigentlich die Bildzeitung aufgebracht, der erste Bericht über „Handy-Spanner“ sei nach einer Recherche-Anfrage an den Schwimmbadbetreiber der Stadt Hamburg erfolgt. Bäderland habe der Bildzeitung allerdings gemeldet, dass es keine Vorfälle gegeben habe.[1]

Im Jahr 2003 wurde die Zahl der Websites mit Upskirt-Bildmaterial auf 600 beziffert.[1]

Im Laufe des Jahres 2019 wurden Upskirt-Aufnahmen anlässlich einer Online-Petition auf Change.org öffentlich diskutiert, diese erreichte etwa 100.000 Mitzeichner. Im November 2019 wurde ein Gesetzentwurf zur Kriminalisierung beschlossen (siehe unten „Strafrecht“).[2]

Sexualisierter Upskirt

Upskirts können aus Perspektive der betrachtenden und der betrachteten Personen untersucht werden. Bei willentlichem Zeigen oder Schauen liegen Aspekte des Exhibitionismus und des Voyeurismus vor.

Paula Justice beschreibt in ihrem Buch Sex Crimes Investigations aus dem Jahr 2006 die Eigenschaft des Verbotenen als den Reiz dieses Genres, es sei „wie in ein Fenster zu spannen“.[3]

Rechtslage und Rechtsprechung in Deutschland

Strafrecht

Upskirting ist bis 31. Dezember 2020 nicht explizit Gegenstand des Strafgesetzbuchs. Die „sexuelle Belästigung“ (§ 184i StGB) erfordert eine Berührung, die beim Fotografieren nicht gegeben ist. Bei einer „Herabsetzung der Person“, z. B. abfälligen Bemerkungen des Fotografen kommt der Straftatbestand der Beleidigung in Betracht. Allerdings kommt bei Aufnahmen in Wohnungen oder gegen Einblick besonders geschützten Räumen (z. B. Umkleidekabine) eine Strafbarkeit wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ (§ 201a StGB) in Betracht. Eine Verbreitung (Weitergabe) oder Veröffentlichung der Upskirt-Fotos ohne Einwilligung der fotografierten Person ist wegen Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild strafbar. Eine Verfolgung kann erschwert sein, wenn nicht erkennbar ist, um wen es sich bei der fotografierten Person handelt.

Im Oktober 2019 stellte Justizministerin Christine Lambrecht wesentliche Punkte ihrer Agenda vor. Im Zuge der geplanten Änderungen einzelner Tatbestände des Strafgesetzbuchs soll auch das Upskirting strafbar werden.[4] Am 13. November 2019 wurde im Bundeskabinett ein entsprechender Gesetzentwurf zum Upskirting beschlossen.[2] Kurz vorher am 8. November hatte bereits der Bundesrat einen Gesetzentwurf gegen Upskirting verabschiedet (Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person).[5] Nachdem diese und weitere Gesetzesentwürfe durch die Ausschüsse gegangen waren, stimmte frühmorgens am 3. Juli 2020 der Bundestag für die Einführung eines neuen § 184k StGB.[6] Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 18. September 2020 zu.[7] Es tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und droht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe an.[8]

Zivilrecht

Die ohne Zustimmung der abgebildeten Person verbreiteten oder öffentlich zur Schau gestellten Bildnisse und die zu ihrer Vervielfältigung bestimmten Vorrichtungen unterliegen nach § 37 Kunsturhebergesetz der Vernichtung.

Auch kommen Schadensersatzansprüche, insbesondere Schmerzensgeld, bis 31. Dezember 2020 wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG – ab 1. Januar 2021 nach § 253 und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 184k StGB neuer Fassung – sowie Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB in Betracht.

Internationale Rechtslage und Rechtsprechung

Upskirt auf einem Filmplakat (The Dawn of Aquarius, 2013)

Daniel J. Solove beschreibt in seinem Buch The Future of Reputation von 2007 einen Fall, bei dem zwei Männer im US-Bundesstaat Washington wegen Upskirt-Fotos in einem Einkaufszentrum in einem ersten Prozess gemäß einem Gesetz gegen Videovoyeurismus verurteilt worden seien, da die Fotos „zum Zwecke, sexuelles Begehren zu erwecken oder zu befriedigen“, gemacht worden seien, an einer Örtlichkeit, an der das Opfer Grund gehabt hätte, eine Gewährleistung seiner Privatsphäre zu erwarten. Vor dem obersten Gerichtshof von Washington habe dieser Urteilsspruch aber nicht standgehalten, da das Gesetz die Privatsphäre auf einem öffentlichen Grund wie eines Einkaufszentrums durch Fotografieren nicht verletzt sah. Das Gesetz sei später angepasst worden, sodass auch solche Fälle abgedeckt wurden.

Auch in Frankreich und Belgien ist „Upskirting“ verboten,[9] ebenso in Neuseeland und Australien, Täter können dort mit bis zu zweieinhalb Jahren Haft oder bis zu 5000 Dollar bestraft werden.[10]

In Japan kann man seit ca. 2001 das Fotografiergeräusch von Mobiltelefonen nicht mehr ausschalten. Dieser Standard, der nicht auf einer gesetzlichen Vorschrift beruht, sondern auf einer Übereinkunft von japanischen Telekommunikationsanbietern und Telefonherstellern, soll das heimliche Fotografieren erschweren.[11]

In der Schweiz gilt Upskirting als Vergehen und geht unter die Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Als Strafrahmen ist im Strafgesetzbuch dort auf Antrag eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen.[12]

Weblinks

 Commons: Upskirt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Christoph Schultheis: „Handy-Spanner“: Die nackte Unwahrheit. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. 32/2003, 10. August 2003, S. 25, abgerufen am 4. Juli 2020.
  2. 2,0 2,1 Heimliches Fotografieren unter den Rock: Deutschland bringt Gesetz gegen Upskirting auf den Weg. In: Spiegel Online. 13. November 2019, abgerufen am 4. Juli 2020.
  3. Robert L. Snow: Sex Crimes Investigation: Catching and Prosecuting the Perpetrators. Westport (Connecticut), Praeger, 2006, ISBN 978-0-275-98934-7, S. 146.
  4. Christian Rath: Lambrecht in Karlsruhe: Nicht nur Sonntagsreden. In: LTO.de. 10. Oktober 2019, abgerufen am 5. Juli 2020.
  5. Bundesrat: Fotografieren unter den Rock soll strafbar werden. Deutscher Bundesrat, 8. November 2019, abgerufen am 5. Juli 2020.
  6. Bundestagsdrucksache 19/20668 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (Drucksache 19/17795). (pdf; 637 kB) Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) des Bundestags, 1. Juli 2020, abgerufen am 3. Juli 2020.
    Katharina Redanz: Härtere Strafen für Upskirting, Downblousing und Fotos von Unfalltoten. In: heise online. 3. Juli 2020, abgerufen am 5. Juli 2020.
  7. Wer heimlich unter den Rock fotografiert, macht sich künftig strafbar. In: n-tv. Abgerufen am 18. September 2020.
  8. Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 15. Oktober 2020.
  9. Frankreich stellt heimliche Unter-dem-Rock-Fotos unter Strafe. In: RT Deutsch. 24. Juli 2018, abgerufen am 23. Mai 2019.
  10. Polizei sucht Handy-Spanner! Er filmte einer Frau unter den Rock. In: rtl.de. 4. Dezember 2019, abgerufen am 24. Mai 2019.
  11. Akky Akimoto: Google Glass may shatter Japan’s ‘manner’ mode. In: The Japan Times Online . 15. Mai 2013, abgerufen am 15. Februar 2020 (english).
  12. Anna Kappeler: Unter den Rock filmen – wie die rechtliche Situation in der Schweiz ist. In: bluewin.ch. 27. Juni 2019, abgerufen am 28. Juni 2019.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Upskirt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.