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Vaterschaftsurlaub

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Ein Vaterschaftsurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit aufgrund von Vaterschaft. Ein Vaterschaftsurlaub ist üblicherweise eine bezahlte Freistellung, ähnlich wie der Mutterschaftsurlaub, der nur innerhalb vorgegebener Zeit nach der Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden kann, da der Anspruch andernfalls verfällt. In einzelnen Staaten ist vorgesehen, dass in Ausnahmefällen wie Tod, Krankenhausaufenthalt der Mutter, Verlassen des Kindes oder ausschließlicher Anvertrauung des Kindes an den Vater der Mutterschaftsurlaub in einen Vaterschaftsurlaub umgewandelt werden kann.

In Ergänzung des Vaterschaftsurlaubs ist in vielen Staaten eine Väterkarenz, als Freistellung auch des Vaters bei Krankheit eines Kindes (Pflegeurlaub), aber auch andere Formen zeitweiliger Erwerbsunterbrechung oder -reduzierung für die Familienpflege unabhängig vom Alter der Kinder vorgesehen.

Regelungen in Europa

Demonstration für Vaterschaftsurlaub im Europäischen Parlament
  • In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub; die Elternzeit können sich Väter und Mütter teilen.[1] Beamte haben in Deutschland gemäß §12 Sonderurlaubsverordnung bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin Anspruch auf einen Arbeitstag Sonderurlaub[2].
  • In Österreich besteht (Stand: 2009) kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub; die Karenzzeit können sich Väter und Mütter teilen. Es wurde wiederholt ein Vaterschutzmonat („Papa-Monat“) als Frühkarenz mit entsprechender Änderung des Väter-Karenzgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gefordert,[3] seit 1. Januar 2011 gibt es das im Bundesdienst, und mit Juni 2011 auch in Wien.[4]
  • Die Schweiz kennt ebenfalls keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Väter; einzelne Arbeitgeber und die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone sehen aber einen Vaterschaftsurlaub vor.[5][6] In der Schweiz sind Vaterschaftsurlaube in verschiedenen Beamtenordnungen und Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen,[7], beispielsweise in den Kantonen Zürich und Bern. Die Bundesangestellten haben Anspruch auf 10 Ferientage in Falle der Geburt eines Kindes seit dem ersten Januar 2014.
  • Im deutschsprachigen Teil Italiens (Südtirol) spricht man im Fall der Umwandlung von Mutter- in Vaterschaftsurlaub von einer Freistellung wegen Vaterschaft.[8]
  • In Frankreich besteht zusätzlich zur Elternzeit ein Anspruch auf 11 Tage Freistellung für Väter innerhalb der ersten 4 Monate nach der Geburt, in Höhe des französischen Mutterschaftsgelds bezahlt.[9]
  • In Belgien gilt das Arbeidsovereenkomst. Es besteht ein verpflichtender Vaterschaftsurlaub von drei Tagen mit 100 % durch den Arbeitgeber bezahltem Entgelt. Arbeitnehmer, die in den letzten 15 Monaten mindestens 12 Monate angestellt waren, haben Anspruch auf sieben weitere, durch die Krankenversicherung zu 82 % bezahlten Tagen Vaterschaftsurlaub innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt. Stirbt die Mutter oder erkrankt sie schwer, kann der noch nicht genutzte Mutterschaftsurlaub vom Vater genommen werden und wird in Höhe von 60 % des Arbeitsentgelts bezahlt.[10]
  • In Großbritannien besteht ein Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, für alle Väter in gleicher Höhe bezahlt (Stand 2007: 154 Euro). Zusätzlich besteht ein individueller Anspruch auf 13 Wochen unbezahlte Elternzeit für jedes Elternteil.[11]
  • In Schweden besteht zusätzlich zum Anspruch auf Elternzeit ein Recht auf 10 Tage Freistellung für Väter innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt, bei Lohnersatz in Höhe von 80 %.[12]
  • In Dänemark wird ein Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen Vätern gewährt, die in den vorangehenden 13 Wochen mindestens 120 Stunden berufstätig waren oder selbständig, arbeitslos gemeldet oder in Berufsausbildung sind. Er muss während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs in Anspruch genommen werden. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Elternzeit, die zwischen den Eltern geteilt werden kann.[13]
  • In Spanien besteht ein Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 13 Tagen, ab dem zweiten Kind 15 Tagen. Der Vaterschaftsurlaub kann auch halbtägig beansprucht werden und besteht dann für die doppelte Zeitdauer. Ab dem dritten Kind oder bei behindertem Kind haben Väter seit dem 1. Januar 2009 Anspruch auf eine 20-tägige Freistellung. Der Vaterschaftsurlaub wurde im März 2007 von der sozialistischen Regierung im Rahmen des sogenannten Gleichheitsgesetzes eingeführt. Am 9. Dezember 2008 verabschiedete der Abgeordnetenkongress einstimmig eine Vereinbarung, die eine Erweiterung des gesetzlichen Anspruchs auf vier Wochen vorbereiten soll.[14][15]
  • Beamte der EU-Kommission haben nach der Reform ihres Statuts seit dem 1. Mai 2004 Anrecht auf 20 Wochen Mutterschaftsurlaub und Väter 10 Tage Vaterschaftsurlaub ohne Gehaltseinbußen; zusätzlich besteht Anspruch auf sechs Monate Elternurlaub mit Zahlung einer monatlichen Vergütung.[16]

Einzelnachweise

  1. Anneli Rüling, Karsten Kassner; Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft (Hrsg.): Berlin 2007, S. 96 (pdf, abgerufen am 20. Februar 2009).
  2. §12 Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes
  3. Antrag 575/A (XXII. GP): Vaterschutzmonat (Änderung des Väter-Karenzgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes). www.parlament.gv.at, abgerufen am 27. Juni 2010.
  4. Halbe-Halbe ist angesagt. In: diestandard.at. Der Standard, 28. Juni 2011, abgerufen am 29. Juli 2011.
  5. Vaterschaftsurlaub von 0 Tagen bis 4 Wochen. blick.ch, 19. Januar 2007, abgerufen am 20. Februar 2009.
  6. Vaterschaftsurlaub. Papi ist längst ferienreif. beobachter.ch, 2007, abgerufen am 20. Februar 2009.
  7. Motion Jutzet Vaterschaftsurlaub. parlament.ch, abgerufen am 10. Mai 2010 (Amtliches Bulletin – Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat, Nationalrat – Frühjahrssession 1999 – Vierte Sitzung – 3. März 1999, 15h00, 98.3043).
  8. Familie: Elternschutz, sgb-cisl.it
  9. Anneli Rüling, Karsten Kassner; Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft (Hrsg.): Berlin 2007, S. 97 (pdf, abgerufen am 20. Februar 2009).
  10. Rebecca Ray: A Detailed Look at Parental Leave Policies in 21 OECD Countries. (PDF) Center for Economic and Policy Research, September 2008, abgerufen am 20. Februar 2009 (englisch). S. 5
  11. Anneli Rüling, Karsten Kassner; Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft (Hrsg.): Berlin 2007, S. 98 (pdf, abgerufen am 20. Februar 2009).
  12. Anneli Rüling, Karsten Kassner; Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft (Hrsg.): Berlin 2007, S. 99 (pdf, abgerufen am 20. Februar 2009).
  13. Rebecca Ray: A Detailed Look at Parental Leave Policies in 21 OECD Countries. (PDF) Center for Economic and Policy Research, September 2008, S. 9, abgerufen am 20. Februar 2009 (englisch).
  14. Vaterschaftsurlaub soll auf vier Wochen erweitert werden. wochenblatt.es, 20. Dezember 2008, abgerufen am 20. Februar 2009.
  15. Kanarische Väter nehmen Vaterschaftsurlaub in Anspruch. (PDF; 1,4 MB) kanarenexpress.com, 13. Oktober 2008, abgerufen am 20. Februar 2009.
  16. Laufbahn, Gehalt und Sozialleistungen. Europäische Kommission, abgerufen am 10. Mai 2010.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Vaterschaftsurlaub aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.