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Verbrannte Erde

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Dieser Artikel behandelt eine Kriegstaktik. Zum gleichnamigen Film, siehe Verbrannte Erde (Film).

Verbrannte Erde bezeichnet eine Kriegstaktik, bei der eine Armee auf dem Vormarsch oder auf dem Rückzug vor dem Feind alles zerstört, was dem Gegner in irgendeiner Weise nützen könnte, also Gleise, Straßen, Brücken, liegengebliebene Fahrzeuge, Fabriken und manchmal auch komplette Städte. Seit 1907 ist diese Kriegshandlung als völkerrechtswidrig geächtet.

Im Mittelalter handelte es sich dabei meist um Getreidefelder, welche man anzündete (daher die verbrannte Erde), Wasserbrunnen, die vergiftet wurden, und Vieh, das getötet wurde. Beispielsweise vernichteten Kelten in Frankreich im Kampf gegen die römischen Truppen teilweise ihre gesamte Ernte.[1] Die römischen Legionäre versorgten sich mit der Nahrung der Einwohner besetzter Gebiete. Da aber immer mehr Felder durch die Kelten verbrannt wurden, hungerten sie dennoch.

Diese Taktik kommt dann zur Anwendung, wenn entweder die sich zurückziehende Armee nicht damit rechnen kann, in nächster Zeit das verlorene Gebiet zurückzuerobern, oder der Gegner Guerillataktik anwendet und auf die Unterstützung der Bevölkerung zählen kann. In diesem zweiten Falle ist die 'Taktik der verbrannten Erde' eine Möglichkeit, den Gegner auf Kosten der Bevölkerung zu besiegen. Für letztere hat die Anwendung dieser Taktik oft Hungersnöte und noch schwerwiegendere Auswirkungen.

Völkerrecht

Die Haager Landkriegsordnung von 1907 legte einerseits fest, dass die Bevölkerung eines Landes grundsätzlich zu „Natural- und Dienstleistungen“ herangezogen (Art. 52) und „jede Art von Kriegsvorräten“ beschlagnahmt werden darf (Art. 53). Sie legt auf der anderen Seite aber auch fest, dass jede Besatzungsarmee unter Wahrung der Sorgfaltspflicht nur „Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe“ sei (Art. 55) und von jeder „Beschlagnahme, absichtlichen Zerstörung oder Beschädigung“ abzusehen habe. Feindliches Eigentum durfte nur in militärisch dringend gebotenen Fällen zerstört oder weggenommen werden (Art. 22, 23). Insbesondere war es verboten, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude anzugreifen oder zu beschießen (Art. 25). Religiöse, historische, kulturelle und medizinische Gebäude und Einrichtungen, die keinem militärischen Zweck dienten, waren zu schonen (Art. 27).

Diese Bestimmungen waren allgemein formuliert und ließen im Einzelfall Interpretationsspielräume offen. Eindeutig war jedoch die Absicht aller Bestimmungen: Das Ausmaß von Zerstörung und Verwüstung sollte auf das militärisch notwendige Minimum begrenzt werden.

Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg

Sowjetunion 1941: Eine brennende Ortschaft
Sowjetunion 1943: Eine brennende Ortschaft

Zwei Wochen nach Beginn des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion befahl Josef Stalin, die wirtschaftlich kriegswichtige Infrastruktur in den Osten der Sowjetunion zu evakuieren und alle Güter in den von den deutschen Truppen bedrohten Gebieten zu zerstören, die diesen von Nutzen sein könnten. Er reagierte damit wie zuvor Alexander I. gegenüber dem Eroberungsversuch Napoleons und wie Peter der Große gegenüber Karl XII. Kurz nach der Niederlage von Stalingrad befahl Adolf Hitler, Waffen und Gerät nicht unzerstört in Feindeshand fallen zu lassen, sowie alle Dörfer und Unterkunftsmöglichkeiten zu vernichten. Alle Männer zwischen 15 und 65 Jahren seien von der Truppe für Schanzarbeiten mitzuführen. Entsprechend wurden von den deutschen Truppen auf ihrem Rückzug Vieh abgetrieben, Städte, Dörfer und Getreidefelder abgebrannt und Massenevakuierungen vorgenommen. Die deutschen Truppen entwickelten dabei eine große Zerstörungswut und verstießen zunehmend gegen das Plünderungsverbot. Wegen des Kriegsgerichtsbarkeitserlasses fehlte den Truppenkommandeuren weitgehend die Möglichkeit, mit Kriegsgerichtsverfahren gegen ihre eigenen marodierenden Truppen durchzugreifen. Die Verschleppung der Zivilbevölkerung sollte dem Gegner auch deren Arbeitskraft entziehen. Arbeitsfähige wurden zum Arbeitsdienst nach Deutschland verschickt oder zu Tross- und Schanzarbeiten herangezogen. So hielt sich die 253. Infanteriedivision Ende April 1943 neben 1381 als „Hiwis“ tätigen russischen Soldaten auch 853 weibliche Zwangsarbeiter, die in Kasernen untergebracht wurden. Evakuierte wurden in Trecks von einigen zehntausend Menschen in Richtung Westen in Marsch gesetzt, immer wieder ohne ausreichende Versorgung und Unterbringung. Durch die Verwüstung des Landes erhielten die Partisanen starken Zulauf und gewannen gebietsweise die Oberhand.[2]

Weitere Kriege

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Siehe auch

Weblinks

 Commons: Verbrannte Erde – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Caesar, Der Gallische Krieg
  2. Bernd Wegner: Die Aporie des Krieges in: Karl-Heinz Frieser (Hrsg.): Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Bd.9, Die Ostfront 1943/44, München 2007, ISBN 978-3-421-06235-2, S. 256ff.
  3. Michael Sommer: Die Soldatenkaiser (2. Auflage), S.33, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt.
  4. Himeta, Mitsuyoshi (姫田光義) (日本軍による『三光政策・三光作戦をめぐって』) (Concerning the Three Alls Strategy/Three Alls Policy By the Japanese Forces), Iwanami Bukkuretto, 1996, Bix, Hirohito and the Making of Modern Japan, 2000
  5. 5,0 5,1 Re-Creating Afghanistan: Returning to Istalif. In: NPR, 1. August 2002. 
  6. Larry P. Goodson: Afghanistan's Endless War: State Failure, Regional Politics and the Rise of the Taliban, S. 121, University of Washington Press 2002, ISBN 978-0295981116
  7. U.N. says Taliban starving hungry people for military agenda. In: Associated Press, 7. Januar 1998. 
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