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Vermögensverwaltung
Vermögensverwaltung (auch Asset-Management) ist eine Finanzdienstleistung, die sich mit der Betreuung von Finanzvermögen befasst. Der Vermögensverwalter trifft dabei auch (Finanz-)Anlageentscheidungen für seine Kunden. Der Begriff genießt in Deutschland keinen gesetzlichen Schutz und wird auch von unregulierten Finanzdienstleistern verwandt. Die bankaufsichtsrechtlich korrekte Bezeichnung der Dienstleistung lautet Finanzportfolioverwaltung.
Hintergründe
Im Gegensatz zur Vermögens- oder Anlageberatung werden bei der Vermögensverwaltung nicht nur Anlageratschläge erteilt, sondern Anlageentscheidungen auch eigenständig durch den Vermögensverwalter getroffen. Im Mittelpunkt dieses Geschäftsfeldes steht die Verwaltung bedeutender privater und institutioneller in- und ausländischer Anlagevermögen („Assets“) verschiedener Anlagenklassen (Aktien, Renten, Immobilien und Liquidität). Ziel der Vermögensverwaltung ist es dabei, das Vermögensportfolio des Kunden unter Berücksichtigung seiner spezifischen Risikosituation und -freudigkeit sowie seiner Lebensplanung zu optimieren.
Vermögensverwaltung für Institutionelle
Institutionelle Anleger, wie z. B. Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, Stiftungen, karitative Einrichtungen und staatliche Institutionen, können Vermögensverwalter damit beauftragen, ihr Vermögen zu optimieren. Dazu werden Investmentstrategien erarbeitet und umgesetzt, die sich an den jeweiligen Risiko-/Renditevorgaben ausrichten.
Die größten Vermögensverwalter für institutionelle Anleger bzw. Asset Manager der Welt waren im Jahr 2013 gemessen am verwalteten Vermögen (auch assets under manegement oder AUM):[1]
Rang | Name | Land | AUM (Mrd. US$) |
---|---|---|---|
1 | BlackRock | Vereinigte Staaten | 4 324 |
2 | Vanguard Group | Vereinigte Staaten | 2 752 |
3 | Allianz Group | Deutschland | 2 392 |
4 | State Street Global Advisors | Vereinigte Staaten | 2 344 |
5 | Fidelity Investments | Vereinigte Staaten | 2 159 |
6 | JP Morgan Chase | Vereinigte Staaten | 1 601 |
7 | Bank of New York Mellon | Vereinigte Staaten | 1 582 |
8 | AXA Group | Frankreich | 1 532 |
9 | Capital Group | Vereinigte Staaten | 1 338 |
10 | BNP Paribas | Frankreich | 1 325 |
11 | Deutsche Bank | Deutschland | 1 270 |
... | ... | ... | ... |
54 | MEAG Munich Re | Deutschland | 314 |
... | ... | ... | ... |
59 | Union Investment | Deutschland | 292 |
Vermögensverwaltung für Private
Privatpersonen können auf Vermögensverwalter von Geschäftsbanken und dem freien Markt zugreifen. Die Vermögensverwalter optimieren und pflegen die Anlagen im Sinne des Kunden. Im Gegensatz zu Fonds wird ein Portfolio gemäß den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt. Hierbei werden auch Aspekte wie die individuellen Wertvorstellungen berücksichtigt (z. B. Wertpapiere von Rüstungsbetrieben ausgeschlossen). Wohlhabende Privatpersonen engagieren einen Vermögensverwalter, wenn die Betreuung des Vermögens zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder der Eigentümer sich die nötigen Kompetenzen nicht aneignen will. Zu beachten sind etwaige Mindestanlagesummen, welche einige Verwaltungen als Einstiegskriterium definiert haben. Gängige Kategorien sind in diesem Zusammenhang high-net-worth individual (HNWI, z. B. mindestens 5 Millionen Euro) oder Ultra high-net-worth individual (UHNW, z. B. mindestens 30 Millionen Euro).
Die größten Vermögensverwalter für Privatvermögen der Welt, gemessen an den assets under management, waren im Jahr 2014:[2]
Rang | Name | Land | AUM (Mrd. US$) |
---|---|---|---|
1 | UBS Wealth Management | Schweiz | 2 035 |
2 | Morgan Stanley Wealth Management | Vereinigte Staaten | 2 025 |
3 | Bank of America Global Wealth and Investment Management | Vereinigte Staaten | 1 984 |
4 | Credit Suisse Private Banking & Wealth Management | Schweiz | 883 |
5 | RBC Wealth Management | Kanada | 704 |
6 | Citi Private Bank | Vereinigte Staaten | 550 |
7 | J.P. Morgan Chase | Vereinigte Staaten | 428 |
8 | BNP Paribas Wealth Management | Frankreich | 370 |
9 | HSBC Private Bank | Vereinigtes Königreich | 365 |
10 | Goldman Sachs Private Wealth Management | Vereinigte Staaten | 363 |
11 | BMO Wealth Management | Kanada | 326 |
12 | Deutsche Bank Wealth Management | Deutschland | 293 |
13 | Julius Baer Group | Schweiz | 289 |
14 | ABN AMRO Private Banking | Niederlande | 231 |
15 | Wells Fargo Wealth Management | Vereinigte Staaten | 225 |
Interessenkonflikte der Vermögensverwaltung
Bieten Banken Vermögensverwaltung an, so besteht die Gefahr von Interessenkonflikten, da die Bank durch den Vertrieb von eigenen Finanzprodukten in das Portfolio des Kunden sowohl an der Vermögensverwaltung als auch an dem Produkt verdient. Unabhängige Vermögensverwalter beziehen teilweise Retrozessionen, welche denselben Effekt haben. Gegenmaßnahmen könnten Kostentransparenz und Kostengarantien sein, welche die maximalen Kosten begrenzen (Total Expense Ratio Warranty), oder eine Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter, dass sämtliche Retrozessionen an den Kunden weitergereicht werden.
Zugang zu Vermögensverwaltung
Privatbanken und größere Retail-Banken bieten in der Regel Vermögensverwaltungsmandate an. Hoch personalisierte Dienstleistungen erbringen vor allem die unabhängigen Vermögensverwalter.
Verschiedene Internet-Plattformen bieten Zugang zu Vermögensverwaltung:
- In Deutschland informiert z. B. der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV)[3] über Vermögensverwalter.
- Der Verband Schweizer Vermögensverwalter[4] listet seine Mitglieder auf.
- MyPrivateBanking Research hat ein Verzeichnis von Vermögensverwaltern und Private Banking Anbietern in Deutschland, Schweiz und Österreich sowie weiteren Ländern.[5]
In sogenannten Family Offices erfolgt die Vermögensverwaltung besonders großer Vermögen.
Zulassungspflicht für Vermögensverwalter
Aufsichtsrechtlich ist zu unterscheiden zwischen der „echten Vermögensverwaltung“, nämlich der in § 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG geregelten Finanzportfolioverwaltung, wonach „die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum“ der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf, und der „unechten Vermögensverwaltung“, die sich häufig als bloße Anlageberatung darstellt. Jedoch unterliegt die Anlageberatung der gleichen Zulassungspflicht wie die Vermögensverwaltung. Einzige Ausnahme ist gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG die Anlageberatung zu Publikums-Investmentfonds mit Vertriebszulassung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Regulierung der Fonds selbst bereits einen ausreichenden Schutz darstellt. Daher ist für diesen Spezialfall keine über die Regeln der Gewerbeordnung (§ 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO) hinausgehende Zulassung erforderlich. Jedoch lauern dabei Fallstricke. Wenn z.B. im Rahmen der Beratung empfohlen wird, bestehende Wertpapierbestände zu verkaufen, die selbst keine entsprechenden Investmentfonds sind, und den Verkaufserlös in Investmentfonds anzulegen, so ist das von der Ausnahme nicht mehr gedeckt. Denn jeder Teil der Beratung muss gesondert betrachtet werden, und demnach erfüllte bereits die Verkaufsempfehlung den Tatbestand der zulassungspflichtige Anlageberatung, unabhängig davon, dass sie im Zusammenhang mit einer zulassungsfreien Kaufempfehlung für einen Investmentfonds verbunden war.
Literatur
- Klaus Spremann: Vermögensverwaltung, Gebundene Ausgabe: 445 Seiten, Oldenbourg (August 1999), ISBN 978-3-486-25258-3
Einzelnachweise
- ↑ https://www.towerswatson.com/en/Insights/IC-Types/Survey-Research-Results/2014/11/The-worlds-500-largest-asset-managers-year-end-2013
- ↑ Scorpio Partnership Global Private Banking Benchmark 2015, Top 25
- ↑ http://www.vuv.de/
- ↑ http://www.vsv-asg.ch
- ↑ http://www.myprivatebanking.com/de/Directory/DirectoryListing
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Vermögensverwaltung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |