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Rente (Wirtschaft)
Der Begriff Rente bezeichnet ein Einkommen, das ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird, zum Beispiel aus angelegtem Kapital. Das Wort kommt aus dem Französischen und leitet sich vom italienischen rendita ab.
Vielfach wird unter einer Rente eine regelmäßige Zahlung, häufig in gleicher Höhe, verstanden. Innerhalb der Wirtschaftswissenschaft gibt es jedoch auch andere Verwendungen. Einheitlich ist nur, dass solche Einkommen ohne direkte Gegenleistung bezogen werden.
Im täglichen Leben werden unter Rente (zumindest in Deutschland) Instrumente der Altersvorsorge verstanden, und zwar zunächst – wegen ihrer Häufigkeit – die Rente aus der hier nicht weiter behandelten gesetzlichen Rentenversicherung.
Altersversorgungsrente gibt es aber auch aus der privaten Rentenversicherung (Erlebensversicherung). Letzteres Prinzip ist eine Weiterentwicklung der 1653 von dem italienischen Arzt Lorenzo Tonti in Paris erstmals eingerichteten Tontine. Diese war als Leibrente angelegt; das Leibgedinge verfolgt ein verwandtes Konzept.
Ein weiteres Beispiel ist die Bodenrente, also die Zahlungen, die ein Pächter an den Eigentümer des Grundes zu zahlen hat.
Dieses Prinzip der Rente wurde durch Analogiebildung weiter übertragen. Der britische Nationalökonom Alfred Marshall prägte in seinem 1890 veröffentlichten Buch Principles of Economics den Begriff der Produzentenrente.
Heute findet sich der Begriff Rente in vielen Bereichen der Wirtschaftswissenschaften wieder.
Volkswirtschaftslehre
In der Volkswirtschaftslehre wird der Begriff der Rente vielfältig verwendet. In der Mikroökonomie bezeichnet er die Differenz zwischen einem für einen wirtschaftlichen Akteur akzeptablen Preis und dem Marktpreis. Außerdem kommt er auch durch die im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherungen geleisteten Zahlungen als Teil der Transferzahlungen ins Spiel.
Konsumenten- und Produzentenrente
Man unterscheidet in der mikroökonomischen Analyse zwischen der Konsumentenrente und der Produzentenrente. Für die Konsumenten ist dies die Differenz zwischen dem, was sie bereit sind für ein bestimmtes Gut zu zahlen und dem, was sie tatsächlich für dieses zahlen müssen. Das Gegenteil beschreibt die Produzentenrente, die Differenz zwischen dem gerade noch akzeptablen Preis und dem tatsächlichen Marktpreis. Siehe auch Ökonomische Rente.
Ökonomische Rente
In der klassischen Ökonomie wird zwischen den drei Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Land unterschieden. Den Teil der Produktion, der für die Bereitstellung von Arbeit durch die Arbeitnehmer an diese geht, bezeichnet man als Lohn, denjenigen, der für die Überlassung von Kapital durch die Kapitalgeber an diese geht, als Zins. Der Produktionsteil schließlich, der für die Überlassung von Land den Landeigentümern gezahlt wird, ist die ökonomische Rente.
Moderneren Definitionen zufolge kann die ökonomische Rente auch jegliche Bezahlung für die Bereitstellung von Rohstoffen, Lizenzen zur Nutzung geistigen Eigentums und so weiter bezeichnen. In der neoklassischen Theorie bezeichnet die ökonomische Rente allgemein die Differenz zwischen dem Ertrag aus der augenblicklichen und einer möglichen besseren Nutzung (Opportunitätskosten).
Informationsrente
Erhält ein Marktteilnehmer ein bestimmtes (Mehr-)Einkommen nur auf Grund bestimmter Informationen die er gibt, so bezieht er eine Informationsrente. Ein Beispiel dafür ist die Kostenerstattung, die ein Unternehmer im Rahmen einer Deregulierung erhält. Gibt der Marktteilnehmer höhere Kosten an, als ihm tatsächlich entstehen, erhält er eine Informationsrente. Eng verknüpft damit ist die politische Rente.
Eine weitere Definition von Informationsrente bezieht sich auf die Privatisierung von Information. Ein Marktteilnehmer, der eine bestimmte Information exklusiv hat, erhält eine zusätzliche Rente, die der Monopolistenrente des Produzenten entspricht. Siehe auch Cournotscher Punkt
Politische Rente
Die Politische Rente bezeichnet ein (Mehr-)Einkommen ohne Gegenleistung durch hoheitlichen Handelns des Staates, also zum Beispiel Gesetze die einigen höheres Einkommen verschaffen. Teilweise wird in der Politikwissenschaft auch die Zahlung von Militär- und Entwicklungshilfe als Rente bezeichnet. Diese genannten als Rente zu bezeichnen, ist jedoch fragwürdig: Die Zahlung von Entwicklungs- oder Militärhilfe erfolgt nicht auf Grund des Interesse der Benutzung von einem Gut (z.B. dem Boden bei der Pacht) von Seiten des Zahlenden. Der Empfang solcher Gelder basiert auf dem Interesse des zahlenden Staates an einem anderen, entweder in entwicklungspolitischer Hinsicht oder um einen Staat in einer strategisch wichtigen Region zu unterstützen. Daran wird deutlich, dass der „Rente“-zahlende Staat ein genuines Interesse an der entsprechenden Verwendung seiner Zahlung hat. Bei der Militärhilfe wird das Geld für Waffen ausgegeben, häufig bei Produzenten des die Militärhilfe bezahlenden Staates. Die Entwicklungshilfe wird ebenso wenig ohne direkte Gegenleistung appropriiert: Verhält sich das Entwicklungsland (ein prominentes Beispiel ist Simbabwe) bei der Verwendung dieser Gelder nicht so, wie es dem Zahlenden vorschwebt, wird die Unterstützung des Entwicklungslandes häufig eingestellt. Von daher ist es unzulässig, Entwicklungshilfe als Rente zu bezeichnen.
Finanzierung
In der betriebswirtschaftlichen Finanzierungslehre, insbesondere der Unternehmensfinanzierung, werden verzinsliche Wertpapiere häufig auch als Rentenpapiere bezeichnet. Der Bereitstellung von Fremdkapital folgen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit Perioden mit Zahlungen in gleicher Höhe, der Zinszahlung. Die Höhe der periodisch zu leistenden Zinszahlung ist unabhängig vom Marktpreis des Wertpapiers und richtet sich nach dem Nenn- oder Nominalwert des Wertpapiers.
Wirtschaftsmathematik
Die Wirtschaftsmathematik stellt ihre Methoden den Wirtschaftswissenschaften insbesondere in Form der Finanzmathematik und der Versicherungsmathematik zur Verfügung. Weitere Verbindungen zwischen Wirtschaftswissenschaften und Mathematik finden sich im Operations Research und der Ökonometrie.
Finanzmathematik
In der Finanzmathematik ist eine Rente eine wiederkehrende Zahlung. Die Wirtschaftswissenschaften interessieren sich dafür wie eine wiederkehrende Zahlung in eine einmalige Zahlung umgerechnet werden kann, und umgekehrt. Der entsprechende Teilbereich der Finanzmathematik ist die Rentenrechnung. Man unterscheidet prinzipiell zwischen der vorschüssigen Rente (pränumerando), wenn sie am Anfang, und einer nachschüssigen Rente (postnumerando), wenn sie am Ende einer Periode gezahlt wird. Einen Sonderfall stellt die Ewige Rente (auch Perpetuität) dar, die kein Laufzeitende hat.
Den Empfänger einer wiederkehrenden Zahlung bezeichnet man allgemein als Rentier.
Daraus leiten sich die verschiedenen Begriffsverwendungen in den Bereichen der Finanzierung und Versicherung ab.
Versicherungsmathematik
Die Leistungen aus einer Rentenversicherung wird Rente genannt. Grundsätzlich handelt es sich auch hier um wiederkehrende Zahlungen an den Leistungsempfänger. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung, wobei der Grundgedanke bei beiden gleich ist, jedoch sowohl in der Ausgestaltung als auch in der Finanzierung große Unterschiede bestehen. In beiden Fällen lässt sich eine Einzahlungsphase, während der Beiträge eingezahlt werden, und eine Auszahlungsphase, während der Anspruch auf die Rente besteht, unterscheiden. Die Altersrente wird normalerweise ab Erreichen eines Mindestalters bis zum Tod des Leistungsempfängers gezahlt, bei privaten Rentenversicherungen können außerdem maximale und minimale Laufzeiten festgelegt werden oder bis beide Partner einer Lebensgemeinschaft gestorben sind. Ferner werden Invaliditätsrenten ab Eintritt des Ereignisses das die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Erreichen der Altersrente gezahlt. Waisenrenten werden bis zur Volljährigkeit, in einigen Fällen auch länger, gezahlt.
Die Pensionen für Beamte folgen, zumindest was die wiederkehrenden Zahlungen angeht, dem gleichen Prinzip. (In Österreich beziehen sowohl Angestellte als auch Arbeiter und Beamte Pensionen.)
Die Empfänger von Renten im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet man als Rentner, während die Empfänger von Pensionen Pensionär genannt werden.
Literatur
- Olivier Blanchard, Gerhard Illing: Makroökonomie (Originaltitel: Macroeconomics, übersetzt bearbeitet von Gerhard Illig), 5., aktualisierte und erweiterte Auflage, Pearson, München / Boston, MA 2009, ISBN 978-3-8273-7363-2 (Lehrbuch mit online-Ergängungen).
- Alois Geyer, Michael Hanke, Edith Littich, Michaela Nettekoven: Grundlagen der Finanzierung: verstehen – berechnen – entscheiden. In: Linde international. Fachbuch Wirtschaft, 3. Auflage, Linde, Wien 2009, ISBN 978-3-7143-0165-6.
- Ulrich Pape: Grundlagen der Finanzierung und Investition. Mit Fallbeispielen und Übungen [Lehrbuch]. Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-58862-0.
- Robert S. Pindyck, Daniel L. Rubinfeld: Mikroökonomie (Originaltitel: Microeconomics, übersetzt von Anke Kruppa und Peggy Plötz-Steger), 7., aktualisierte Auflage, Pearson, München / Boston, MA 2009, ISBN 978-3-8273-7282-6 (Lehrbuch mit online-Ergängungen).
Weblinks
- Rente. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 13, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, S. 732.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rente (Wirtschaft) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |