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Kapitalgeber

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Kapitalgeber sind Personen oder Institutionen wie zum Beispiel Banken, die ein Unternehmen mit den erforderlichen Finanzmitteln (Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung) versorgen. [1]


Erwerben die Kapitalgeber gleichzeitig Eigentumsrechte in Form einer Beteiligung mit einem Anspruch auf Gewinn (Dividende) und dem Risiko eines Verlustes, spricht man von Eigenkapitalgebern. Verzichten die Geldgeber dagegen auf Eigentumsrechte (z. B. direkte Gestaltung der Geschäftspolitik), und vereinbaren sie einen festen Zinssatz, der unabhängig von Gewinn oder Verlust zu zahlen ist, spricht man von Fremdkapital- oder Kreditgebern. [2] Volkswirtschaftlich gesehen ist Kapital ein Produktionsfaktor (Kapitalstock), der durch Unternehmen hergestellt werden muss. Dazu gehören alle dauerhaften Produktionsgüter wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen und Geräte sowie Lagerbestände. Das Wachstum des Kapitalstocks erfolgt über Nettoinvestitionen.[3] Demnach gibt es volkswirtschaftlich gesehen keine Kapitalgeber. In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet man die oben genannten Produktionsgüter als Vermögen (Mittelverwendung); diese sind mit Kapital (Eigen- und Fremdkapital) finanziert (Mittelherkunft).[4] Somit sind Vermögen und Kapital – bildlich gesprochen – wie zwei Seiten der gleichen Medaille.

Einzelnachweise

  1. Schneck, O., Lexikon der Betriebswirtschaft, 6. Auflage, München 2005
  2. Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2. Auflage, Wiesbaden 1998
  3. Mussel, G., Volkswirtschaftslehre, Frankfurt/New York 1995
  4. Schierenbeck, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 17. Auflage, München 2008
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