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Viehhändler
Als Viehhändler werden Personen oder Unternehmen bezeichnet, die Vieh an- und wieder verkaufen.
Tätigkeiten
Viele Viehhändler haben sich spezialisiert für Nutz- und Schlachtviehvermarktung. Vermarktet werden z.b. Kühe, Färsen, Bullen, Kälber, Schafe, Ziegen und Schweine. Ein Händler muss in Fragen des Tierschutzes und der Vermeidung von Tierseuchen bewandert sein.
Ausbildung
In der Schweiz ist Voraussetzung zur Berufsausübung ein Viehhändlerpatent. Dazu müssen Einführungskurse besucht werden und eine Prüfung durch ein kantonales Veterinäramt abgelegt werden.[1] Die Vergabe des Patentes wird durch Bund und kantonale Behörden des Veterinärwesens geregelt. Viehhändler benötigen genug Wissen über die zu handelnden Tiere, um deren Gewicht und den Zustand des Tieres, bezüglich Krankheiten oder Verletzungen feststellen zu können.
Siehe auch
Weblinks
- Vieh- und Fleischhandel. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 144-146.
- Berufsbeschreibung bei berufsberatung.ch des Schweizerischen Dienstleistungszentrums, einer Institution der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Viehhändler aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |