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Vignette
Das Wort Vignette (frz. „Randverzierung“, „Abzeichen“; von vigne „Weinrebe“) bezeichnet ursprünglich eine Kennzeichnung der Rebsorte am Rand eines Weinbergs und das Etikett einer Weinflasche. Später wurde das Wort auf Randverzierungen im Druckwesen übertragen. Inzwischen wird es meist synonym für Aufkleber oder Siegel gebraucht.
Buchschmuck
Als Buchschmuck bezeichnet es ein ornamentales Zierstück, meist ein Kupferstich oder Holzschnitt[1], oft mit bildlicher Darstellung, auf dem Titelblatt eines Buches (Titelvignette). Auch kleinere Zeichnungen oder Bilder, die einem gedruckten Text zu Beginn oder am Ende eines Kapitels begleitend beigestellt werden, werden als Vignetten bezeichnet.[2] Diese Vignetten wurden von Schriftgießereien oft auch als Bleilettern hergestellt und konnten so problemlos in den Satz integriert werden, da sie im Gegensatz zu Kupferstichen, Klischees etc. bereits auf Normalschrifthöhe (62 2/3 Didot-Punkt/23,566 mm) gegossen wurden.
Schmuck
Als Vignette wird auch eine Variante der Porträt-Malerei bezeichnet, die besonders im 19. Jahrhundert beliebt war. Dabei werden (oft ovale) Miniaturgemälde angefertigt, die in einem Schmuckstück, beispielsweise einem Amulett, getragen werden können.
Besonderes Kennzeichnen der Vignette ist dabei, dass das Bild zu den Rändern hin unschärfer wird und allmählich im Hintergrund verschwindet.
Fotografie
In der Fotografie bezeichnet Vignette eine Maske mit bestimmten Ausschnitten vor einem Objektiv einer Filmkamera und dient des Weiteren zur Verdeckung bestimmter Stellen eines Negativs beim Kopieren.[3]
Fotografische Postkarten und Porträts weisen häufig einen ähnlichen Effekt auf, der teilweise aus der Beschaffenheit der verwendeten Linsen oder Objektive herrührt, teilweise aber gezielt durch den Einsatz von Filtern erreicht wird.
Verwendung im Straßenverkehr
Häufig wird mittels einer Vignette angezeigt, dass Maut entrichtet wurde. Die Autobahnvignette ist in diesem Fall ein Aufkleber, der auf die Windschutzscheibe geklebt wird und den Gültigkeitszeitraum angibt. Bei einer Kontrolle kann somit schnell festgestellt werden, ob die Maut bezahlt wurde oder nicht. So werden Vignetten für die Maut auf den Autobahnen in Österreich und der Schweiz verwendet, des Weiteren in Slowenien, Tschechien, der Slowakei und Rumänien. In der Schweiz wurde bis Ende 2011 die Velovignette als Nachweis für die obligatorische Haftpflichtversicherung für Fahrräder angewendet. 2012 wurde die Velovignette abgeschafft[4].
In Österreich wird die Autobahnvignette umgangssprachlich auch als Autobahnpickerl bezeichnet.
Die EU-Kommission
- hat am 14. Mai 2012 eine 'Mitteilung über die Erhebung nationaler Straßennutzungsgebühren auf leichte Privatfahrzeuge' herausgegeben.
- Sie will (Stand Juli 2012) durch "Leitlinien" klarstellen, wie die Mitgliedsstaaten ihre Vignettensysteme für leichte Privatfahrzeuge EU-rechtskonform ausgestalten können.[5] [6]
- Sie fordert die Einführung von Kurzzeitvignetten, damit Fahrer aus anderen Mitgliedsstaaten nicht benachteiligt werden.[5]
- Sie hält Mautsysteme grundsätzlich für besser als Vignettensysteme, da es sich um "entfernungsabhängige, unmittelbar mit der Nutzung der Infrastruktur verbundene Entgelte handelt".[5]
Das Centrum für Europäische Politik (CEP), eine europapolitische Denkfabrik, meint: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip verlangt, dass Kurzzeitvignetten zu angemessenen Tarifen angeboten werden.[5]
Forschung
In der qualitativen Forschung bezieht sich der Terminus auch auf kurze, in sich abgeschlossene Szenen in Beobachtungsprotokollen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Martin Hürlimann (Hrsg.): Das Atlantisbuch der Kunst. Eine Enzyklopädie der bildenden Künste. Zürich 1953
- ↑ Redaktion für Kunst des Bibliographischen Instituts (Hrsg.): Meyers kleines Lexikon. Kunst. Meyers Lexikonverlag, Mannheim/ Wien/ Zürich 1986, ISBN 3-411-02655-3
- ↑ Redaktion für Kunst des Bibliographischen Instituts (Hrsg.): Meyers kleines Lexikon. Kunst. Meyers Lexikonverlag, Mannheim/ Wien/ Zürich 1986
- ↑ http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=41706
- ↑ 5,0 5,1 5,2 5,3 Pressemitteilung (Juli 2012), CEP-Analyse Nr. 28/2012 vom 9. Juli 2012 (pdf, 4 Seiten; 282 kB)
- ↑ Ungleichbehandlungen aufgrund der Staatsangehörigkeit sind nach Art. 18 AEUV verboten. Dies gilt auch für sogenannte "versteckte Diskriminierungen", die zwar nicht ausdrücklich an das Merkmal der Staatsangehörigkeit anknüpfen, aber faktisch zu demselben Ergebnis führen.
Weblinks
- Straßenverkehr
- Offizielle Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung über die Nationalstrassenabgabe/Vignette
- Informationen des Tourismusverbandes zur Vignette in Österreich
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Vignette aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |